Im September 2011 hat der Kreistag die Einführung eines Sozialtickets für Bezieher sozialer Transferleistung (vor allem „Hartz IV“-Empfänger) beschlossen. Statt zum 1. Januar 2012 oder spätestens zum 1. Februar 2012 soll die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses nach neuesten Aussagen des Verkehrsträgers (ZWS) bis zum Juni 2012 aufgeschoben werden.
Den Betroffenen dürfte es ziemlich egal sein, wer für das Kompetenz- und Entscheidungsgerangel um die Fördermittel des Landes letztlich verantwortlich ist, sie können nur feststellen, dass selbst ein Sozialticket zum Preis von 29,90 Euro im Kreis Siegen-Wittgenstein offenbar nicht erwünscht ist.
Die Kreistagsfraktion der Partei DIE LINKE protestiert energisch gegen diese unwürdige Hängepartie auf dem Rücken der ohnehin sozial Benachteiligten und fordert den Landrat dringend auf, bei der Bezirksregierung und der Landesregierung vorstellig zu werden, damit der Beschluss des Kreistages zügig umgesetzt wird.
Die Kreistagsfraktion der Partei DIE LINKE begrüßt den Beschluss des Kreistages für den Kreis Siegen-Wittgenstein ein Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzuführen. Damit wird auch einem Antrag der Fraktion und Initiativen anderer Parteien zur Einführung eines preiswerten Tickets für Geringverdiener entsprochen.
Nicht akzeptabel ist für die Kreistagsfraktion DIE LINKE allerdings der in der Begründung zu dem Beschluss genannte Preis für das Sozialticket in Höhe von 29,90 € pro Monat. Für den Personenkreis, der in den Genuss des Sozialtickets kommen soll – z. B. Bezieher von Leistungen nach SGB II („Hartz-IV“) und SGB XII („Sozialhilfe“) – ist dieser Betrag viel zu hoch, um noch den Begriff „Sozialticket“ zu verdienen. So ist im Regelsatz für die Bezieher von Leistungen aus dem SGB II ein Betrag für den Bereich ‚Mobilität/ÖPNV‘ in Höhe von 22,78 € vorgesehen. Diese Summe ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE der absolute Höchstbetrag, der für ein Sozialticket angesetzt werden kann.
Die Fraktion hatte daher in der Kreistagssitzung den Antrag gestellt, ein Sozialticket für den Kreis Siegen-Wittgenstein zu einem Preis von höchstens 20 Euro einzuführen. In der Diskussion ist diesem Antrag niemand gefolgt, obwohl für die Verkehrsbetriebe keine zusätzlichen Ausgaben entstehen und durch den Verkauf des Sozialtickets sogar weitere Einnahmen erzielt werden. Einen Umstieg bisheriger ÖPNV-Nutzer auf das günstigere „Un-Sozialticket“ und damit verbundene Einnahmeverluste sind – so Fraktionsvorsitzender Ullrich Georgi – ziemlich unwahrscheinlich, da kaum ein Bezieher von Hartz-IV Leistungen oder Grundsicherung im Alter sich bisher das sog. ‚Jedermannticket‘ für 159 Euro im Monat geleistet haben wird. “Zusätzliche Einnahmen erzielen, ohne zusätzliche Ausgaben tätigen zu müssen – das ist staatlich subventionierter Kapitalismus in Reinkultur und ein weiterer Beleg dafür, dass Unternehmen, deren Leistungen zur Daseinsvorsorge gehören, nicht in private Hand gehören“, so der Fraktionsvorsitzende zu dem Beschluss des Kreistages.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Landrat Breuer, Sehr geehrte Damen und Herren der regionalen Medien, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer
Bereits in der Debatte zur Haushaltssatzung für das Jahr 2010 hatten wir auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuverteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hingewiesen. Bis auf die Einsetzung einer Kommission, die Vorschläge dazu erarbeiten soll, ist allerdings bis heute nichts geschehen. Wir können sie nur erneut auffordern, in ihren Parteigremien darauf hinzuwirken, dass sich in diesem Bereich kurzfristig etwas bewegt.
Die Städte und Gemeinden haben nach wie vor ein Einnahmeproblem. Da sie ihre Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge ja nicht gegen Null herunterschrauben können, die Ausgabenseite mithin wenig Spielräume für Einsparungen lässt, geraten sie immer tiefer in eine Abwärtsspirale, die unseres Erachtens nach nur durch eine deutliche Verbesserung der Einnahmeseite – etwa durch die Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer und durch eine höheren Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer – auf Dauer durchbrochen werden kann.
Die Kreise, die ja praktisch ohne eigene Einnahmen dastehen, sind als Kostgänger der Städte und Gemeinden in einer besonders misslichen Lage. Wie es einem eben ergeht, wenn man denen, die ohnehin wenig haben, davon auch noch etwas abknöpfen will. Insofern ist die Erregung in den Stadt- und Gemeinderäten, bei Bürgermeistern und Kämmerern über die im Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes der Allgemeinen und der Differenzierten Kreisumlage schon verständlich. Mit unserem Antrag zur Haushaltssatzung schlagen wir vor, den Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage auf 44 und den der Differenzierten Kreisumlage auf 17 Prozentpunkte festzusetzen. Gegenüber den Hebesätzen aus dem laufenden Haushaltsjahr ergibt dies eine Anhebung um insgesamt 5 Prozentpunkte, gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung eine Reduzierung um 6 Prozentpunkte. Damit werden unseres Erachtens nach die Interessen der Städte und Gemeinden hinreichend berücksichtigt. In den Rathäusern sollte man auch bedenken, dass die prognostizierte wirtschaftliche Erholung – daran sollten sie doch noch eher glauben als wir – zuerst den Städten und Gemeinden zu gute kommen wird, eine moderate Erhöhung der Hebesätze sich im tatsächlichen Haushaltsvollzug wahrscheinlich kaum bemerkbar machen wird. Werden die Hebesätze in der von uns vorgeschlagenen Höhe festgesetzt, ergibt sich ein ‚Haushaltsloch‘, wenn die sonstigen Vorgaben im Entwurf der Haushaltssatzung unverändert bleiben würden. Zur Deckung des ‚Haushaltslochs‘ schlagen wir daher eine globale Minderausgabe bei den umlagefähigen Aufwendungen des Kreises in Höhe von 5 Prozent, eine höhere Gewinnabführung der BBG – 4,5 statt 2,5 Millionen Euro sowie eine stärkere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage – 11,2 statt 7,2 Millionen Euro vor.
Wer unsere Zahlen spitz nachrechnet wird feststellen, dass wir auf der Einnahmeseite auf einen Betrag von rd. 135 Millionen Euro kommen, bei den Ausgaben aber nur mehr 133 Millionen zu Buche stehen. Da wir für die Beitragsfreiheit bei den Kindertageseinrichtungen eintreten, haben wir den dadurch entstehenden Einnahmeausfall von 1,5 Millionen in unserer Rechnung berücksichtigt. Da wir ahnen, dass sie alle nachher den ‚Verzicht vom Verzicht‘ erklären werden, würde sich der durch die globale Minderausgabe zu erzielende Betrag um diesen Posten reduzieren, es bliebe dann nur noch ein Einsparvolumen von 5,5 Millionen übrig, die Quote der globalen Minderausgabe könnte dann auf 4 Prozent reduziert werden.
Da davon ausgegangen werden kann, dass die Jagdsteuer nicht weiter abgeschmolzen wird, sind dort Mehreinnahmen zu erwarten. Wenn in 2011 auf die Auftragsvergabe an externe Unternehmensberater verzichtet und der Kreis vom Vertrag mit der Universität zur Übernahme des Eigenanteils beim Erwerb des Unteren Schlosses zurücktritt, dann wird ein Einnahmeplus und ein Einsparvolumen erreicht, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung erlaubt, die restlichen rd. 5 Millionen Euro im Haushaltsvollzug 2011 zu erwirtschaften.
Klar ist aber auch, dass es sich dabei nur um einen einmaligen Kraftakt handeln kann, der sich nicht Jahr für Jahr wiederholen lässt.
Bei der Differenzierten Kreisumlage gehen wir davon aus, dass sich durch die notwendigen Änderungen in der Mittelzuweisung auf der Landesebene Mehreinnahmen ergeben werden, die zusammen mit möglichen Einsparungen einen Hebesatz von 17 Prozentpunkten als ausreichend erscheinen lassen.
Dass wir uns bei diesen – wie übrigens bei allen – Daten auf unsicherem Boden bewegen, ist hinreichend bekannt. Von einer Landesregierung – egal welcher Couleur – muss erwartet werden können, dass belastbare Daten hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so rechtzeitig vorgelegt werden, dass der Kämmerer bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs nicht genötigt ist ‚im Nebel rumzustochern‘ und das gesetzliche Regelungen, die die kommunalen Haushalte betreffen zumindest in ihren finanziellen Auswirkungen rechtzeitig bekannt sind.
Mit den vorgestellten Maßnahmen lässt sich nach unserer Auffassung ein ausgewogenes Verhältnis von finanziellen Belastungen, die von den Städten und Gemeinden verkraftet werden müssen und den Möglichkeiten des Kreises, seine Aufgaben in hinreichendem Maße erfüllen zu können, herstellen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede von Margit Schulte, DIE LINKE im Kreistag Siegen-Wittgenstein
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, lehnt die Partei „Die Linke“, unser Kreisverband und auch die Fraktion der Linken im Kreistag die in der Öffentlichkeit unter dem Namen Hartz bekannten Gesetze, grundsätzlich ab. Dies betrifft vor allem das SGB II, das in unseren Augen dazu geführt hat, dass viele Menschen in diesem Land und auch in unserem Kreis an - oder auch vielfach unterhalb - der Armutsgrenze leben müssen.
Neben der unzureichenden finanziellen Versorgung der von Hartz IV betroffenen Menschen und auch der Kinder in Bedarfsgemeinschaften, lehnen wir vor allem den Zwangscharakter dieses Systems und die damit verbundenen Sanktionen rundweg ab. Dies entspricht aus unserer Sicht nicht dem Recht eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserer Gesellschaft, auch hier in unserem Kreis.
Wie Sie sich denken können, war daher der vorgelegte Antrag zu der Frage, ob der Kreis zugelassener Träger für die Durchführung des SGB II werden soll, innerhalb unserer Fraktion durchaus umstritten.
Ist der Kreis tatsächlich dazu in der Lage, die von Hartz IV betroffenen Menschen besser zu betreuen, als dies die Arbeitsgemeinschaft bisher getan hat?
Wir sind uns da nicht sicher, Sie erinnern sich bestimmt genauso gut wie wir an die Schwierigkeiten, die wir im vergangenen Jahr mit unserem Jugendamt hatten.
Trotz all dieser Bedenken stimmen wir diesem Antrag zu: Es sind weniger die einzelnen Punkte des Antrags, auf einige werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch eingehen, es ist vielmehr der Wunsch des Kreises und auch der im Kreistag vertretenen Fraktionen, die Initiative für die Integration von überwiegend langzeitarbeitslosen Menschen zu übernehmen und sich um sie zu kümmern.
Dies bedeutet aber auch, dass der Kreis die Verantwortung für diese Menschen tatsächlich übernimmt, alles Menschen, die in unserer Region leben und von denen viele weiterhin hier leben wollen. Und dann ist auch künftig nicht mehr eine mehr oder weniger anonyme ARGE für die Arbeitsmarktzahlen verantwortlich, sondern wir im Kreistag und den zuständigen Gremien und vor allem Sie Herr Landrat, denn Sie müssen den Nachweis führen, dass der Kreis es besser kann…
Wir sind gerne dazu bereit, unseren Teil der Verantwortung zu übernehmen, allerdings werden wir Sie daran messen, inwieweit sich die Lebensverhältnisse der Menschen, die von Arbeitslosengeld II oder auch von Sozialgeld leben müssen, tatsächlich verbessern, ob die Integration in Arbeit gelingt und ob sich auch für die oben benannten Zielgruppen etwas ändert. Dabei sind wir uns bewusst, dass aufgrund der Mittelverteilung seitens des Bundes, Sie nicht für alles zuständig sind. Seien Sie sicher, wir sind nicht unfair, aber wir werden auch fordern und vor allem auch kontrollieren.
Zum Antrag,
Wir unterstützen uneingeschränkt die Forderung, die Anzahl von Arbeitsgelegenheiten – sprich 1€-Jobs – maßgeblich zu senken, sie sind das nachgewiesenermaßen unwirksamste Mittel, um eine Integration in Arbeit zu erreichen, darüber hinaus führen sie zum Wegfall von Arbeitsplätzen und tragen zur Etablierung eines Niedriglohnsektors -auch im öffentlichen Bereich- bei. Zudem ist die vielfach praktizierte Zwangszuweisung solcher Jobs als menschenunwürdig abzulehnen.
Dieses Ziel ist für uns ein zentrales Argument, dem Antrag zuzustimmen, wir werden aber den Kreis daran messen, inwieweit dieses Ziel tatsächlich erreicht wird. Und unter einer maßgeblichen Senkung verstehen wir bereits im ersten Jahr der Option, eine Reduzierung um mindestens 30 % .
Eine enge Verzahnung von Jugendhilfe, Wirtschaftsförderung und die soziale Stabilisierung von Personen und Familien, die dabei Unterstützung benötigen, begrüßen wir nachdrücklich. Sie ist überfällig. Wir warnen aber gleichzeitig davor, Mittel der Jugendhilfe einzusparen, um sie über Eingliederungsleistungen zu kompensieren. Denn junge Menschen, die über ihre Biografien benachteiligt worden sind, brauchen mehr als eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit (wenn diese überhaupt funktionieren sollte), sie benötigen die Stärkung ihrer Persönlichkeit, die Vermittlung lebenspraktischer und emotionaler Fertigkeiten, ein Verständnis für ihre besondere Situation, und vor allem die Unterstützung bei der Entwicklung einer Lebensperspektive, die auch im Falle von unerwarteten Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Verlust tragfähig ist. Denn nur darüber kann eine gelungene Integration in unsere Gesellschaft erreicht werde. Dies ist und bleibt Aufgabe der Jugendhilfe, und kann nicht über die Arbeitsförderung ausgeglichen werden. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der Hilfen für junge Volljährige.
Die Gründung einer Beschäftigungsgesellschaft unter kommunaler Trägerschaft kann ein geeignetes Instrument zur Arbeitsmarktintegration sein. Sie darf aber nicht zu einem Wegfall von Stellen im kommunalen Bereich führen, vielmehr sollen Aufgaben übernommen werden, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht werden, bislang aber nicht erfüllt werden konnten, also Tätigkeiten, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommune gehören. Selbstverständlich sind bei dieser Gesellschaft die Tarife des öffentlichen Dienstes einzuhalten.
Zudem darf die Beschäftigungsgesellschaft nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in unserer Region führen.
Innovative Leitprojekte für benachteiligte junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen wir in jeder Beziehung, solange sie geeignet sind, eine Integration in den Arbeitsmarkt oder auch eine soziale Integration zu unterstützen.
Gleiches gilt beim Erhalt der bestehenden Standorte. Die Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, müssen nach wie vor eine wohnortnahe Anlaufstelle haben, um ihre Anliegen vorzutragen und ihre Leistungen zu erhalten.
Ebenfalls wichtig ist uns, der Umgang mit den bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGE. Sie sollen, wo dies möglich ist, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse erhalten, nicht nur im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sondern auch im Sinne der von Hartz IV-Betroffenen, die ebenfalls an einer personellen Kontinuität interessiert sind.
Schwere Bedenken erheben wir allerdings bei der Vorstellung, die Aufgabenerledigung der kommunalen Umsetzung des SGB II einer GmbH oder einer gGmbH zu übertragen. Grundsätzlich lehnen wir jede Übertragung öffentlicher Rechtsgüter an privatwirtschaftliche Einzelpersonen und Gesellschaften ab. Diese können nie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen und die Garantenpflicht einer öffentlichen Körperschaft übernehmen. Was denken Sie, was die Bürger der Stadt Freudenberg, die sich auch um etwa 17.000 Menschen kümmert dazu sagen, dass an Stelle der gewählten Stadtverwaltung die Freudenberg GmbH träte, die über Bauanträge und die dazugehörigen Widersprüche und Eingaben entscheiden würde. Verantwortung übernehmen heißt nicht, die Aufgaben an einen privatrechtlichen Dritten abzugeben, sondern vielmehr sie als öffentliche Aufgabe wahrzunehmen. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Übertragung der Aufgaben an eine privatwirtschaftliche Organisation derzeit rechtlich nicht möglich ist, und auch politisch nicht geplant ist. Da warten wir auf das angekündigte Gesetz der Landesregierung.
Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
DIE LINKE stimmt dem vorgelegten Antrag zu und erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, innerhalb der geplanten und bestehenden Gremien an der Realisierung des Antrags und der Umsetzung mitzuarbeiten.
Sie wird aber auch den Landrat in die Verantwortung nehmen, inwieweit sich die Lebenssituation der Menschen, die von Hartz IV betroffen sind, tatsächlich verbessert. Dies betrifft sowohl die berufliche als auch die soziale Integration. Wir werden Sie daran messen, mit welcher Richtung Sie sozialpolitisches Engagement entwickeln, um die Menschen weiterzubringen und ihnen ein menschenwürdiges Leben in unserem Kreis zu ermöglichen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.