Anfrage: Baustellendokumentation für Baustellen im Verantwortungsbereich der Stadt Bad Berleburg

Thorsten Fischer, Rat Bad Berleburg

ANFRAGE(N)  zur  Stadtverornetenversammlung am 30.11.2020

Ich, Thorsten Fischer, Stadtverordneter (für DIE LINKE.) in Bad Berleburg stelle nachfolgende Anfragen mit der Bitte um Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2020. Im Falle einer ausreichenden Beantwortung der Fragen und ausreichenden Protokollierung in der Dokumentation zur v.g. Stadtverordnetenversammlung  , wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet. Hier wird ggf. nochmal entsprechend Nachricht gegeben.


1. Berichtswesen / Baustellendokumentation für Baustellen im Verantwortungsbereich der Stadt Bad Berleburg
2. Sachstand in der „Baumaßnahme Bürgerhaus / Rückbau Stützen und Einbau Träger“
3. „Baumaßnahme Goetheplatz“
4. „Verkehrsumleitung über Moltkestraße  und Breslauer Straße, etc.“


zu 1.  Berichtswesen / Baustellendokumentation für  Baustellen im Verantwortungsbereich der Stadt Bad Berleburg

Werden die Bauabläufe der Baustellen im Verantwortungsbereich der Stadt Bad Berleburg ordentlich und vollständig dokumentiert, im Speziellen
        
- Werden über die Baustellenbesprechungen in der Ausführungsphase Protokolle gefertigt, wenn ja von wem ?
- Werden für die Baumaßnahmen im Zuge der Ausführung  Bautagebücher geführt, wenn ja von wem ?
- Wird gemäß §4 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (VOB – ZVB) von den Auftragnehmern entsprechend eine Baustellendokumentation in Form von Tagesberichten abgefordert ?
- Wie beschreibt sich  in der Regel generell die  durchgeführte Baustellendokumentation für Baumaßnahmen im Verantwortungsbereich der Stadt Bad Berleburg ? Orientiert sich diese mindestens an den rechtlichen Vorgaben ?
- Wo und von wem  werden die Unterlagen der Baustellendokumentation gesammelt und aufbewahrt ?

zu 2. Sachstand in der „Baumaßnahme Bürgerhaus / Rückbau Stützen und Einbau Träger“

- Gibt es im Verfahren „Baumaßnahme Bürgerhaus / Rückbau Stützen und Einbau Träger“ neue Erkenntnisse, wenn ja welche ?
- Ist die Baumaßnahme „Umbau Bürgerhaus“ schlußgerechnet ? Wenn ja : Von wann ist / sind  die Schlußrechnung / -en datiert. Hat hier schon eine Prüfung oder Vorprüfung  der Schlußrechnung / -en stattgefunden ? Wenn nein: Gibt es Gründe die gegen eine abschließende Abrechnung der Maßnahme sprechen, wenn ja welche ?

zu 3. „Baumaßnahme Goetheplatz“

- Wurde die Ausführungsplanung bzw. die Planung, welche der Auftragsvergabe zu Grunde gelegt wurde bis heute im wesentlichen umgesetzt oder kam es im Zuge der Bauumsetzung bis heute zu Abweichungen. Wenn Abweichungen erforderlich wurden: Wie beschreiben sich die Abweichungen und warum wurden diese notwendig ? Wie wirken sich diese Abweichungen auf die Herstellungskosten aus ?
- Gibt es für die momentan (25.11.2020) vorhandene Verkehrseinrichtung (kurz: Lichtzeichenanlage für die Regelung des Verkehrs auf dem linken Fahrbahnastes, Sperrung des rechten Fahrbahnastes – aus Schloßstraße hoch kommend -) eine verkehrsrechtliche Anordnung, wenn ja: Für welchen Zeitraum bzw. bis wann ist diese angeordnet ?

zu 4. „Verkehrsumleitung über Moltkestraße  und Breslauer Straße, etc.“

- Wurde vor der Einrichtung der Verkehrsumleitung über den Straßenzug / die Straßenzüge  Moltkestraße und Breslauer Straße , etc. eine Beweissicherung des Zustandes der Straßen über welche die Umleitung geführt wird  erstellt, wenn ja von wem und wo ist diese hinterlegt. Wenn nein: Warum nicht ?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Thorsten Fischer
Bad Berleburg, den 25.11.2020