Anfrage zu Tempo 30

DIE LINKE. Ratsfraktion Siegen

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 14. Dezember 2021

Frage:

Über welche Möglichkeiten zur Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten Straßennetz des Stadtgebiets verfügt die Verwaltung der Universitätsstadt Siegen nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Siegen?

Hintergrund:

In den Straßen der Universitätsstadt Siegen wechseln Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30km/h bzw. 50km/h oft in kurzen Abständen.

Dadurch entsteht an vielen Stellen ein unharmonischer Verkehrsablauf, der vor allem für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger, Radfahrer) keine einheitliche Wahrnehmung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs entstehen lässt.

Daraus entstehen Gefahrensituationen und möglicherweise eine geringere Motivation, sich nicht-motorisiert im städtischen Raum zu bewegen.

Die Erarbeitung des „Mobilitätskonzept“ der Universitätsstadt Siegen wurde vom „Arbeitskreis Klimaschutz Teilkonzept `Mobilität`“ begleitet. An zahlreichen Stellen sind darin Hinweise enthalten, dass Querungshilfen für Fußgänger und Verkehrsleitmaßnahmen für den Radverkehr nur dann notwendig werden, wenn die maximal zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt.

Eine flächendeckende Reduzierung auf 30 km/h würde daher bauliche Maßnahmen überflüssig machen und somit Kosten sparen.

Zahlreiche Städte weltweit und in Deutschland haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr auf 30 km/h reduziert und versprechen sich davon eine positive Wirkung im Hinblick auf Klimaschutz,Sicherheit der Bevölkerung und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum der Kommune.