ANFRAGE zum Haupt- und Finanzausschuss m 18.03.2021 hier: - Sondernutzungserlaubnisse für Gastronomiebetriebe - KAG Straßenausbaubeiträge - insbesondere für den Goetheplatz

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2021 bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Im Falle einer ausreichende Protokollierung wird auf eine schriftliche Beantwortung verzichtet. Hierzu wird ggf. ergänzend Nachricht gegeben.

An die ortsansässige Gastronomie im Bereich Goetheplatz sollen Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung der Gemeinflächen zum Zwecke des Betriebs als Außengastronomie erteilt werden.

Meine Fragen hierzu insoweit:

1. Sind solche Sondernutzungserlaubnisse bereits beantragt respektive erteilt und wenn, wann wurden diese erteilt ?

2. Zur rechtmäßigen Nutzung der Gemeinflächen sind aus meiner Sicht neben den zu erteilenden straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und den jeweiligen Nutzern notwendig, i.d.R wird es sich um einen Mietvertrag handeln. Diese haben insbesondere ein marktgerechtes Entgelt vorzusehen. Gibt es für Flächen im Bereich des Goetheplatzes, die mit Sondernutzungserlaubnis als Außengastronomie betrieben werden oder betrieben werden sollen, derartige Verträge und wenn nicht, aus welchem Grunde wurde es bisher versäumt solche zu schließen ?

Natürlich muss man die  hieraus entstehende Belastungen für  die Gastronomie- und Gewerbebetreibenden durch geeignete Maßnahmen (kommunale Rettungsschirme, Aussetzen der Nutzungsgebühren / -mieten, etc.) in Pandemiezeiten kompensieren. Hierfür sind entsprechende Regelungen zu schaffen.

Darüber hinaus ergänzend erneute Fragen  / Anmerkungen  bzgl. KAG (u.a.  Goetheplatz) :

Auf meine letzte Anfrage betreff der Notwendigkeit der Erhebung von KAG-Beiträgen im Zuge der Vitalisierungsmaßnahmen Goetheplatz hat die Verwaltung, wie bekannt geantwortet und auf den Beschluss des Rates verwiesen, dass KAG - Beiträge für die Maßnahme nicht erhoben werden sollen.

Dieser Beschluss dürfte jedenfalls in der Interpretation der Verwaltung gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher nichtig sein. Er ist von daher eigentlich durch den Bürgermeister zu beanstanden.

Doch anstatt dieses zu tun, weigert sich der Bürgermeister eine Prüfung der Notwendigkeit zur Erhebung von KAG-Beiträgen vorzunehmen. Dass die bisher bekannte Prüfung weder in der Tiefe noch Breite ihrer Ausführungen geeignet ist, rechtliche Klarheit zu schaffen, hat DIE LINKE. mehrfach ausgeführt.

Wir haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Nichterhebung notwendigerweise zu erhebender KAG-Beiträge rechtliche Folgerungen für die Handelnden haben kann. Dass dies nicht nur theoretischer Natur ist, zeigt ein Blick in die einschlägige Rechtsprechung und Literatur.

Ich darf von daher nochmals  zum Schutze aller darauf hinweisen  hier sehr zeitnah eine detaillierte Prüfung der KAG-Pflichtigkeit der Maßnahme vorzunehmen.

Auch wenn ich, wie DIE LINKE. grundsätzlich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bin, darf geltendes Recht nicht zum Vorteil einiger Weiniger  gebrochen werden.

Bis zur anzustrebenden Abschaffung der Straßenausbaubeiträge können und müssen Entlastungen für die BürgerInnen durch eine sachgerechte und innovative Gestaltung der kommunalen Abgabesatzungen erreicht werden.

Hier hat DIE LINKE. bereits mehrfach  zum Beispiel auf die Einführung eines Sozialfaktors zur Entlastung von Gering- und Normalverdienern  hingewiesen.

Hier meine Fragen:

1. Besteht aus Sicht des Herrn Bürgermeisters Bernd Fuhrmann und der Verwaltung weiterhin keine Notwendigkeit eine erneute Prüfung der KAG – Beitragspflicht für die Baumaßnahme Gotheplatz vorzunehmen ?

2. Inwieweit hält der Bürgermeister Bernd Fuhrmann und die Verwaltung es Stand Heute für notwendig eine Änderungen der Satzungen Bad Berleburgs vorzunehmen, um die BürgerInnen (Gering- und Normalverdiener)  bei der zur Zeit bestehenden KAG – Gesetzeslage des Landes zu entlasten ?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen