Antrag: Wahrung des ursprünglichen Sinnes des § 76 GO

Rat Netphen, Ekkard Büdenbender

Beschlussvorschlag

Die Stadt Netphen wird angewiesen, die Landesregierung und den Landtag aufzufordern, gegebenenfalls auch durch Gesetzesänderungen den § 76 GO wieder zu einer Sicherung der kommunalen Finanzen zu machen und nicht zu einer Schuldenfalle, wie er zur Zeit gehandhabt wird.

Kommunen dürfen nur noch die Verantwortung für die Haushaltsdefizite tragen, die durch ihre eigenen Entschlüsse verursacht wurden. Kosten, die durch Beschlüsse von Bundes- oder Landesregierungen anfallen, dürfen zukünftig nicht mehr die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes verhindern.

Begründung

Der Sinn des § 76 GO kann nur darin liegen, zu verhindern, dass sich Kommunen selber in eine Schuldenfalle bringen. Im Zusammenhang mit der meistens nicht selbst verschuldeten aktuellen Finanzmisere einer stetig wachsenden Zahl von Kommunen in NRW hat sich gezeigt, dass der Paragraph genau das Gegenteil bewirkt. Er verhindert eine aktive Politik, die den Kommunen eine langfristige Perspektive verschaffen könnte, da sinnvolle Investitionen als freiwillige Leistung nur in Ausnahmefällen noch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden erhalten.

Dies ist ungefähr so, als würde man das Badeverbot an der Obernautalsperre so interpretieren, dass es einem ins Wasser Gefallenen verboten sei ans Ufer zu schwimmen, bzw., anderen Personen untersagt wird, zur Rettung ins Wasser zu springen. Aber genau diese Interpretation sorgt zur Zeit gerade dafür, dass viele Kommunen keine Möglichkeit mehr sehen, sich selbständig wieder auf festen Boden zu retten.

Wenn Netphen seine Infrastruktur nicht verbessern darf, der Einstieg in den Tourismus nicht angegangen werden darf, dann wird Netphen auf Geld von außerhalb angewiesen sein und auf absehbare Zeit auch bleiben.