Antrag zur Erstellung einer Verträglichkeitsstudie zur Prüfung der Verträglichkeit der Ansiedelung eines Discounters auf dem Elih-Gelände

DIE LINKE. Ratsfraktion Siegen

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 14.04.2021

Antrag zum Haushalt:

Beschlussvorschlag: 

  1. Die im Haushalt veranschlagten Mittel zur Erstellung einer Verträglichkeitsstudie zur Prüfung der Verträglichkeit der Ansiedelung eines Discounters auf dem Elih-Gelände werden unter Vorbehalt eingestellt.
  2. Die Verträglichkeitsstudie wird erst dann in Auftrag gegeben, wenn es sichere Erkenntnisse gibt, dass der von der Bevölkerung gewünschte Discounter sich erneut in Geisweid ansiedeln will. 

Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Stadthallen vom 18.02.2021 wurde beschlossen, eine Verträglichkeitsstudie zur Prüfung der Verträglichkeit eines Discounter auf dem Elih-Gelände in Auftrag zu geben. Dies wurde beschlossen, obwohl anscheinend noch nicht geklärt ist, ob der von der Bevölkerung gewünschte Discounter überhaupt bereit ist, sich erneut in Geisweid niederzulassen. Auf eine entsprechende Frage seitens unserer Fraktion kam darauf von der Verwaltung keine befriedigende Antwort. Bereits zweimal hatte der besagte Discounter in Geisweid eine Filiale betrieben. In beiden Fällen, in der Birlenbacher Straße und in der Lehmkaule, wurde die Filiale wegen zu geringer Umsätze geschlossen. Aus diesem Grund ist es fraglich, ob der besagte Anbieter überhaupt noch einmal bereit ist, eine weitere Filiale in Geisweid zu eröffnen. Da aber die Geisweider Bürger explizit auf einen Discounter von diesem Anbieter bestehen und einen anderen Anbieter nicht annehmen würden, wäre diese Verträglichkeitsstudie nur sinnvoll, wenn es ein ernst zu nehmendes Ansinnen von Seiten des besagten Anbieters gäbe. 

Die Verträglichkeitsstudie sollte erst einmal zurückgestellt werden. Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind, könnte sie dann in Auftrag gegeben werden. Dafür sollte das Geld im Haushalt vorgehalten werden. Wenn sich herausstellt, dass der besagte Discounter nicht nach Geisweid kommen will, kann auf die Studie verzichtet und das eingestellte Geld anderweitig verplant werden.