BAD BERLEBURG - BÜRGERHAUS - Stützen weg / Träger fehlen! – Weil irgend jemandem die Stützen nicht gefallen haben? – UNGLAUBLICH! - Fällt jetzt Ihr Kartenhaus zusammen, Herr Bürgermeister?

Thorsten Fischer, OV Wittgenstein

Eine Dringlichkeitsentscheidung bedarf zunächst einmal einer konkret begründeten dringend umzusetzenden Maßnahme. Die lag hier doch wohl nicht vor. Während der Bauumsetzung der Maßnahme „Bürgerhaus“ wurden die städtischen, wie auch andere Sitzungen und Veranstaltungen doch auch in Ausweichräumlichkeiten (z.B. im Johannes – Althusius – Gymnasium, Feuerwehrhaus, Rathaus, etc.) durchgeführt, warum gab es diese Möglichkeit jetzt nicht, Herr Bürgermeister ? Auch wurden die betroffenen Räume ja schon über einen gewissen Zeitraum, teils unter der Bereitstellung einer Brandwache (durch wen wurde diese eigentlich gestellt, oder haben Sie selbst gewacht, Herr Bürgermeister ?) genutzt. Darüber hinaus sind bei der Umsetzung einer Dringlichkeitsentscheidung ganz eindeutige Abläufe vorgesehen und erforderlich . Hier verweise ich auf § 60 der GO NRW: (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, [… ], falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich […] , kann der Bürgermeister [...] mit einem Ratsmitglied entscheiden. […] (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister [...] mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. […] Haben Sie versucht den Haupt- oder vielleicht einen anderen zuständigen Ausschuss einzuberufen , zumindest hierfür war Zeit genug, so wie es scheint: NEIN. Hat zumindest ein Stadtverordnete(r) ihre (Dringlichkeits-)entscheidung, weil der Hauptausschuss oder ggf. ein anderer Ausschuss nicht rechtzeitig einberufen und die Entscheidung nicht aufgeschoben werden konnte, da sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren hätten entstehen können, mit getragen, so wie es scheint: NEIN. - sonst hätten ja zumindest „einige“ Stadtverordnete von der Notwendigkeit der Entscheidung und Maßnahme im Vorfeld erfahren oder diese mitgetragen / -entschieden. Diese wussten offensichtlich nichts davon (siehe hierzu u.a. die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden einer der großen mehrheitsbildenden Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Bad Berleburgs: „Umso unverständlicher ist es, dass es […] keine Informationen der Stadtverwaltung an die Politik gab [...]“) Aber ihre Gefolgschaft, sprich die Mitglieder der v.g. mehrheitsbildenden Fraktionen, Herr Bürgermeister, werden es schon richten und diese Entscheidung (wie so oft in der Vergangenheit auch andere ähnlich von Ihnen getroffenen Entscheidungen) in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (das Durchwinkorgan der Verwaltung und des Bürgermeisters) nachträglich genehmigen. Davon abgesehen, unerklärlich ist es, wie man den notwendigen Einbau des (der) Träger(s) zunächst vergessen konnte – UNGLAUBLICH !!! Dieser Vorgang ist schlicht und einfach ein Griff in das Portemonnaie eines jeden Bürgers und jeder Bürgerin. Umgeht hier die Stadt, deren Verwaltung und der Bürgermeister u.a. ihr Kontrollorgan die Stadtverordnetenversammlung und / oder nutzt man hier vor allem die mehrheitsbildenden Fraktionen zur Umsetzung des „WAS MAN(N) WILL“ ? Dies kann und darf es nicht sein und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben !!! Die Vorgänge sind lückenlos aufzuklären und den Bürgerinnen und Bürgern voll umfänglich transparent zu machen, gegebenenfalls sind auch einzelne Personen, sofern Verfehlungen oder Kompetenzüberschreitungen rechtlich nachweis- und begründbar sind, persönlich haftbar zu machen, dies schon resultierend aus der Verantwortung und Verpflichtung der Stadt und derer Verwaltung gegenüber jeder Bürgerin und jedem Bürger.