Eingabe und ergänzende Anfrage zu der Anfrage „Unterstützung von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der „Corona“-Pandemie vom 22.04.2021 zur Stadtverordnetenversammlung am 10.05.2021“

Thorsten Fischer, StVerO für DIE LINKE. in Bad Berleburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

zunächst möchte ich, Thorsten Fischer, StVerO für DIE LINKE. in Bad Berleburg mich, aber auch für den OV DIE LINKE. Wittgenstein recht herzlich für die Antworten auf die Anfrage

SITZUNG DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG AM 10.05.2021

hier: Anfrage zur Unterstützung von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der „Corona“-Pandemie vom 22.04.2021

bedanken.

Betreffend Ihrer Antworten nehme ich nochmals Stellung und bitte im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2021 um die Beantwortung der folgenden ergänzenden bzw. zusätzlichen  Fragen. Im Falle einer Veröffentlichung der Antworten im Ratsinformationssystem (Protokoll zur Stadtverordnetenversammlung 28.06.2021) wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet.

Grundsätzlich begrüßen wir es, dass der hier thematisierte Aspekt als Aufgabe bei der Stadt Bad Berleburg Berücksichtigung findet. Die getroffenen Hilfen bewerten wir daher zunächst  positiv. Allerdings sind diese ihrer Anlage und Umsetzung nach als unnötig begrenzt anzusehen. Das gilt sowohl für die Zielgruppe, die weitgehend auf die Grundschüler beschränkt bleibt, als auch für die inhaltliche und zeitliche Dimension, die primär auf die digitale Ausstattung und auf kurzfristige und kurz anhaltende Betreuungsmaßnahmen ausgerichtet sind (z.B. 2x eine Woche Freizeit-Maßnahme im Abenteuer-Dorf Wittgenstein, wovon leider nur eine Woche wegen zu hoher Inzidenz zustande kam). Außerdem werden bei diesen sowieso schon begrenzten Maßnahmen primär Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt. Das ist aus meiner und der Sicht des OV DIE LINKE. Wittgenstein zunächst ein guter Ansatz, aber leider zu wenig. Es sind keine konkreten Maßnahmen der nachhaltigen Lernförderung für die angefragte Zielgruppe erkennbar. Und: Was de facto an Hilfen bei den Betroffenen ankam und weiter ankommt bleibt weitgehend unkonkret, also weitestgehend offen (Ausnahme: 26 SchülerInnen nahmen an der einwöchigen Freizeit im Abenteuer-Dorf teil). Es wird auch nicht klar, was unter dem Strich übrig bleibt, wenn man wissen will, welche epidemiespezifischen zusätzlichen Maßnahmen getroffen wurden. So bleibt v.a. unklar, ob die neu geschaffene Stelle für  Schulsozialarbeit mit Schwerpunkt Integration an Grundschulen auch ohne Pandemie geplant war.

Ein spezifisch auf die Bedürfnisse von sozial benachteiligten SchülerInnen und ihre Familien zugeschnittenes Konzept ist in der Antwort ebenfalls nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Sie weichen aus und verweisen ansonsten auf allgemeine gesetzliche Vorgaben sowie auf die Zuständigkeit Dritter (Kreis) und kommen damit zumindest in die Gefahr die empirisch nachgewiesene besondere Benachteiligung von Kindern und Familien mit prekärem Sozialstatus zu ignorieren (Zitat: "Die Stadt Bad Berleburg verfolgt das Ziel, dass Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich offen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder religiöser Zugehörigkeit, Nationalität, ethnischer Gruppierung und jugendkultureller Ausrichtung ist.").

Ich bitte daher ergänzend um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Wie viele SchülerInnen haben digitale Endgeräte erhalten?

2. Dass sich die I-Kräfte mit den Schulen eng austauschen ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und gehört, so denke ich, zu ihrem Aufgabenbereich. Aber was wurde darüber hinaus getan?

3. Was konkret ist das "Helferprogramm" an Grundschulen und warum gibt es das nur dort?

4. Wann wurden die Investitionsbedarfe im Bereich der Ganztags- und Betreuungsangebote an den Grundschulstandorten erfasst, wie hoch ist dieser, wann wurde der Zuwendungsantrag auf die Fördermittel aus dem Bundesprogramm im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abmilderung der Corona-Folgen gestellt? Wie ist der aktuelle Sachstand? Warum werden nur die Grundschulen berücksichtigt? Wurde der Bedarf auch in den höheren Schulstufen und -formen erfasst? Wie hoch ist dieser? Wie wird er gedeckt?

5. Seit wann wird der Zuschuss für Migrationsberatung an das DRK bezahlt, wie hoch ist er und ist er als zusätzliche Leistung in Epidemiezeiten anzusehen? Wie wird er verwendet? Warum wurden andere Beratungsangebote für nicht - migrantische sozial benachteiligte Familien nicht ebenfalls zusätzlich unterstützt?

6. Werden in diese Arbeit Vereine und andere Kooperationspartner der Zivilgesellschaft mit ihren besonderen Ressourcen einbezogen? Wenn nein, warum nicht ?

7. In welchem Ausmaß werden die besonderen Angebote zur Unterstützung im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit angenommen (Unterstützung, Beratung und Betreuung sowohl digital als auch in Kleingruppen und in Einzelgesprächen für Kinder und Jugendliche)? In wie weit wird die angesprochene Zielgruppe der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen damit erreicht (Zahlen)? Dieselben Fragen gelten für die erwähnte aufsuchende Jugendarbeit. Wie und in welchem Maße wurden diese Unterstützungsangebote für die angesprochene Zielgruppe epidemiespezifisch inhaltlich ausgestaltet (Stichworte "Homeschooling / Lernen") und während der Epidemiezeit für die Zielgruppe zusätzlich verstärkt?

Aus meiner und der Sicht des OV DIE LINKE. Wittgenstein ist zwingend erforderlich:

1. Die Zielgruppe für die Hilfen muss erweitert werden auf alle sozial benachteiligten Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden und ihre Familien. Das beinhaltet die Altersgruppe sowohl unterhalb des Grundschulalters (U 6) als auch oberhalb des Grundschulalters (Ü 10) bis hinein in den maximalen Geltungsbereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (27 Jahre).

2. Über die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für einzelne Betroffene hinaus bedarf es besonderer familienstützender Maßnahmen.

2. An allen Hilfen müssen alle sozial benachteiligten Familien, ob mit oder ohne Migrationshintergrund teilhaben können.

3. Es müssen mittelfristig angelegte und nachhaltige Maßnahmen der Lernförderung organisiert werden (Zeitraum 1 bis 2 Jahre).

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer