Haushaltsrede zum Entwurf des Haushaltsplans 2022

DIE LINKE. Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein

Rede des Fraktionsvorsitzenden zum
Entwurf des Haushaltsplans 2022
(es gilt das gesprochene Wort)

 

Ich habe jetzt noch die schwierige Aufgabe, Sie nach all den Reden, die Sie bereits gehört haben, noch einmal um ihre geschätzte Aufmerksamkeit zu bitten.

In diesem Jahr mussten wir ja nicht rätseln, in welcher Höhe der Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage sich letztlich bewegen würde. Der Landrat hatte ja schon bei seiner Haushaltspressekonferenz zu erkennen gegeben, dass die zunächst geplanten 36,0 % nicht festgemauert seien, da war dann auch der Versprecher des Siegener Kämmerers bei der Sitzung des Finanzausschusses letzte Woche nur mehr eine Bestätigung dessen, was man ohnehin erwarten konnte.

Unsere Auffassung hinsichtlich des „Verbrauchs“ der Ausgleichsrücklage ist ja hinreichend bekannt, aber ich wiederhole sie gern nochmal: der finanzielle Handlungsspielraum des Kreistages wird geringer, je mehr die Ausgleichsrücklage zur Ausfinanzierung des Haushalts genutzt wird und desto geringer sind die Möglichkeiten des Kreistages, künftig in wirklichen Notsituationen tätig werden zu können.

2020 und 2021 sind nun allerdings besonders gelagert. Da sind die Unterlagen und Planungen zum Haushalt schnell mal Makulatur. Coronabedingten Mehraufwendungen stehen auf der anderen Seite ebenso coronabedingte Minderausgaben gegenüber - einfach weil geplante Projekte nicht realisiert werden konnten.

Für 2020 wissen wir ja inzwischen, dass sich das geplante Defizit von rund 13 Mio. € in ein Plus von 21 Mio. € verwandelt hat und der Kämmerer die 8 Mio. Überschuss  der Ausgleichsrücklage zuführen konnte. Wenn wir für 2021 ebenfalls davon ausgehen können, dass zumindest das geplante Defizit nicht eintreten wird, dann ist es auch aus unserer Sicht vertretbar, die Kreisumlage für 2022 auf einen niedrigeren Satz als die zunächst vorgesehenen 36,0 % festzusetzen. Und dies auch dann, wenn die, die in diesem Zusammenhang „berufsmäßig jammern“ müssen, dies von ganz unterschiedlichen Ausgangsniveaus her tun und einige davon eigentlich kaum Veranlassung zum Jammern haben.

Am Grundproblem der Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte hat sich leider immer noch nichts geändert. In den vergangenen Jahren habe ich die die Bundes- bzw. Landesregierung tragenden Fraktionen immer wieder gebeten, in ihren Parteien darauf hinzuwirken, dass das Problem der ungleichen Verteilung der Mittel zwischen Bund, Land und Kommunen angegangen und gelöst wird. Getan hat sich allerdings bisher nichts und meine Hoffnung, dass sich daran mit der Ampel etwas ändern wird geht eher gegen Null. 

Für 2020 und 2021 hat sich durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie eine neue Situation ergeben. Bund und Land haben Gelder locker gemacht, um z. B. die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer auszugleichen und auch erlaubt, dass die Abdeckung von coronabedingten Mehraufwendungen auf einen Zeitraum verschoben werden kann, der außerhalb meiner persönlichen Vorstellungswelt liegt. Die Bezahlung von Aufwendungen nicht jetzt, sondern  erst später zu verlangen, bedeutet doch aber, dass künftige Generationen für Ausgaben zahlen, die heute gemacht werden.

Um für 2022 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, müsste der Kreis nach den jetzt vorliegenden Anträgen über 17 Millionen Euro einsparen - dann ginge es wirklich ans  „Eingemachte“. Da ist der Griff in die Ausgleichsrücklage eine naheliegende Lösung. Bei 17 Millionen drängt sich allerdings die Frage auf, wie es den in den nächsten Jahren weitergehen soll. Wir haben mal festgelegt, dass 5 Millionen als „eiserne Reserve“ verbleiben müssen, der Zeitpunkt, wo es auch für dieses Vorhaben zum Schwur kommt, ist nicht mehr soweit entfernt.

Unsere Haltung zu den Bereichen „Pflichtaufgaben“ und „freiwillige Leistungen“ sollte inzwischen hinlänglich bekannt sein und es ist ja auch ein Erfolg, wenn jetzt auch der Landrat und die GroKo-Fraktionen öffentlich eine ähnliche Haltung äußert. Klar gibt es Aufgaben, die von Bund oder Land vorgegeben sind und die erfüllt werden müssen. Da ist leider der Grundsatz „wer die Musik bestellt, zahlt sie auch“ oftmals vergessen worden. Und es gibt Leistungen, die auf der Grundlage von Entscheidungen des Kreistages erbracht werden, weil sie für eine lebenswerte Umwelt im weitesten Sinne erforderlich sind. Wir können gerne erneut in eine Diskussion darüber eintreten, welche Angebote im Bildungssektor, im Sozialbereich oder für die Kultur erforderlich sind, aber so zu tun, als ob man da alles zur Disposition stellen könne, weil es ja „freiwillig“ sei, das geht auch nach unserer Auffassung jedenfalls nicht.

Welche Folgen die Pandemie für die Haushalte der Städte und Gemeinden auch im Jahr 2022 haben wird, ist noch kaum abzuschätzen, aber wenn sich nicht schnell etwas grundsätzlichändert, wird das Gewerbesteueraufkommen eher noch deutlicher sinken als in diesem Jahr  – vor allem dann, wenn Unternehmen ihre aktuellen Verluste gegen Gewinne aus zurückliegenden Jahren verrechnen werden. Auch aus diesem Grund ist eine Senkung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlage für den Haushalt 2022 für uns kein Tabu. Mit der jetzt vorgesehenen Senkung von 36,0 auf 34,8% tun wir uns allerdings schwer – die Gründe dafür habe ich ja kurz erläutert - so dass wir uns bei der Abstimmung über den Haushalt 2022 der Stimme enthalten werden.

Bei der sogenannten „Differenzierten Kreisumlage“ gibt es ja in diesem Jahr offenbar keinen Diskussions- oder gar Abänderungsbedarf.

Die Betreuung unserer Kinder bzw. Enkelkinder, die Betreuung älterer Menschen in ambulanter oder stationärer Pflege oder die Obhut für unbegleitete minderjährige Asylsuchende kann nicht allein unter Kostenaspekten betrachtet werden. Diese und andere Felder der Jugend- und Sozialpolitik sind in allererster Linie humanitäre Leistungen einer Gesellschaft die sich als „sozial“ versteht. Sollte es im Bereich der Differenzierten Kreisumlage zu Überzahlungen kommen, werden diese ja durch das System der „Spitzabrechnung“ später. Und da es für 2019 und 2020 zu Rückzahlungen kommen wird, hält sich auch der Unmut der kommunalen Familie in Grenzen.

Bleibt mir noch – wie versprochen – Sie daran zu erinnern, dass wir uns für die 1,5 Millionen Euro, die über den Kreishaushalt und die BBG Jahr für Jahr für den Siegerlandflughafen aufgewendet werden, andere, sinnvollere Verwendungszwecke vorstellen können. Das gilt übrigens nach meiner Auffassung auch für die 250.000 € im sog. „1000-Dächer-Programm“. Da werden Bauwillige mit 1.000 Euro unterstützt, die für ihr Vorhaben 200.000 und mehr Euro ausgeben, da braucht es die Zugabe aus der Kreiskasse wirklich nicht.

In diesem Jahr sind wir ja wieder vor Jahresschluss mit den Haushaltsberatungen dran und daher freue ich mich, dass wir uns wieder zeitnah für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Unterstützung durch den Landrat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung im jetzt zu Ende gehenden Jahr bedanken können. Sie haben die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen erneut gut bewältigt – dafür gebührt ihnen Anerkennung und Respekt.

Wir wünschen ihnen allen eine friedliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Und: Bleiben Sie gesund!