Pressemitteilung - Ableistung des Militärdienstes als Mitwirkungspflicht

Schon geraume Zeit beobachtet Die Linke die Vorgehensweise der Kreisausländerbehörde Siegen-Wittgenstein in zwei Fällen, wonach junge Familienväter auferlegt bekommen, in ihrem Herkunftsland den Wehrdienst abzuleisten. Dies wird als „zumutbar“ eingestuft, obwohl gerade in diesen beiden Länder, nämlich Aserbaidschan und Armenien, in der Region Bergkarabach der bewaffnete Konflikt aufflammt - mit Toten auf beiden Seiten.

Durch das Ableisten des Wehrdienstes soll die Mitwirkung zur Passbeschaffung erfolgen. In beiden Fällen ist eine Rückkehr nach Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen und somit führt diese Maßnahme nicht zum Ziel einer Aufenthaltserlaubnis, sondern genau zum Gegenteil. Dies hat das VG Münster im Falle eines jungen Armeniers schon Ende 2020 festgestellt: Dieser Wehrdienst ist nicht zumutbar! Hiermit ergibt sich ein Ermessensspielraum für die Behörde, und wir fordern, auch im Falle des Herrn A. wohlwollend zu handeln. Eine Trennung von der Familie ist unmenschlich und unverhältnismäßig.

Im Falle des Herrn M. hat sich inzwischen Dr. Metzger geäußert, der als Dozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung , Schwerpunkt Wehr-und Einsatzrecht lehrt. Herr M., dreifacher, gut integrierter Familienvater aus Aue-Wingeshausen, soll  „nach Aserbaidschan abgeschoben werden, um dort seinen Wehrdienst abzuleisten“, so Metzger. Weiterhin benennt er die Arbeitsweise der Kreisausländerbehörde als „stumpf“, da „verwaltungsrechtliche Spielräume nicht verstanden werden“ und Verwaltung ihre Qualität „im Einzelfall“ zeigt.

Wir schließen uns dieser Auffassung an und sind empört, wie offensichtlich gleichgültig gegenüber menschlichem Schicksal hier gehandelt wird. Herr Metzger macht zu recht darauf aufmerksam, dass Herr M. „eine Ausbildung im Gesundheitsbereich anstrebt“ und sogar einen Ausbildungsplatz hätte.

Herr Metzger verweist zudem darauf, dass der Aserbaidschan entgegen seiner Verpflichtung aus Art.1 der Charta der Vereinten Nationen einen bewaffneten Konflikt herbeigeführt hat. „Unser GG verbietet ebenfalls jeden Angriffskrieg und gerade Ihre Partei bekennt sich ausdrücklich zu Frieden in der Welt“, so Metzger an den Landrat Müller.

Und doch entscheidet die Behörde, dass Männer zur bewaffneten Ausbildung in ein fremdes Land gehen, wo sie als Verräter gelten und ihr Leben in Gefahr ist.

Wir fordern den Landrat und die Behörde auf, diesen Akt der Unmenschlichkeit zurück zu nehmen. Wir fordern einen humanen und vernünftigen Umgang mit diesen Vätern.

Die Linke wünscht, dass Nächstenliebe nicht nur an Weihnachten gepredigt, sondern auch tatsächlich gelebt wird.