Steuerzahler subventionieren Niedriglöhne in Siegen-Wittgenstein mit 2,5 Millionen Euro

KV Siegen-Wittgenstein

Gesetzlicher Mindestlohn dringend erforderlich

„Der Boom von Billigjobs kommt nicht die Betroffenen, sondern auch die gesamte Gesellschaft teuer zu stehen. In Siegen-Wittgenstein zahlt der Steuerzahler monatlich 2,5 Millionen Euro für so genannte Hartz IV-Aufstockerinnen und Aufstocker und subventioniert so Billiglohnunternehmen. Um der Lohnspirale nach unten einen Riegel vorzuschieben, brauchen wir endlich einen gesetzlichen Mindestlohn“, erklärt Ullrich Georgi, Kreissprecher der Partei DIE LINKE anlässlich einer Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu regionalen Arbeitsmarktdaten. Am Donnerstag, den 16. Dezember bringt DIE LINKE dazu erneut einen Antrag für einen gesetzlichen Mindestlohn in den Bundestag ein.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der LINKEN hat ergeben, dass die Zahl der Billigjobs in fast allen Regionen zugenommen hat. So stieg im Kreis Siegen-Wittgenstein die Zahl der Leiharbeiter/innen, die meist schlecht bezahlt werden, von 1.259 im März 2005 auf 1.959 im März 2010 (letzte verfügbare Zahl). Im Kreisgebiet liegt die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnbereich bei 11.037, was einem Anteil von 14,5 % aller Beschäftigten entspricht. Zu niedrige Löhne werden laut Bundesregierung in Siegen-Wittgenstein monatlich mit 2,5 Millionen Euro ergänzende Hartz IV-Leistungen aus Steuermitteln für 3.152 Haushalte aufgestockt.

Angesichts dieser Bilanz erklärt Kreissprecher Georgi: „Die Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sind nicht zu übersehen. Wir müssen Schluss machen mit der Subventionierung von Billigjobs durch die Steuerzahler. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss her. Politik und Arbeitgeber müssen für mehr gute Arbeit sorgen. Arbeit, von deren Erlös Menschen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Dafür streitet DIE LINKE zusammen mit Gewerkschaften und vielen anderen. Ohne einen politischen Kurswechsel geht der Aufschwung an vielen Menschen vorbei.“

Morgen debattiert der Bundestag einen Antrag der LINKEN zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Mai 2011. An diesem Tag tritt in Deutschland die vollständige EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft. Damit wird es künftig allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Europäischen Union ermöglicht, ohne Zugangsbeschränkungen in Deutschland zu arbeiten. DIE LINKE will mit einem einheitlichen Mindestlohn verhindern, dass es dadurch zu einem weiteren Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten kommt. „Mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn muss – wie in 20 anderen europäischen Ländern – auch in Deutschland eine untere Haltelinie für die Löhne eingeführt werden, zum Schutz aller hier arbeitenden Menschen und im Interesse der europäischen Solidarität“, heißt es im Antrag.