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Antrag: Verkleinerung des Rates

Rat Hilchenbach, Sven Wengenroth (Fraktion 2.0)

Antrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilchenbach auf Verkleinerung des Rates

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion 2.0 stellt gemäß der Regularien der o.g. Geschäftsordnung folgenden Beschlussfassung
des Rates der Stadt Hilchenbach:

1. Der Bürgermeister wird durch den Rat der Stadt Hilchenbach mit der Erstellung einer Satzung nach § 3, Abs. 2 KWahlG beauftragt. Die Satzung sieht eine Reduzierung der gesetzlichen Ratsmandate von derzeit 38 auf 32 Ratsmandate (davon 16 in Bezirken) vor.

2. Die Satzung wird in der nächstmöglichen Ratssitzung durch den Rat der Stadt Hilchenbach verabschiedet und erhält ihre Gültigkeit für die Kommunalwahl 2020.

3. Sollte die Verabschiedung der Satzung nicht fristgemäß in einer regulären Ratssitzung möglich sein beruft der Bürgermeister eine Sondersitzung des Rates.

Begründung:

Der Rat der Stadt Hilchenbach wird derzeit durch die in § 3 KWahlG mit 38 gesetzlichen Vertretern gebildet. Die Größe des Rates resultiert dabei aus der Einwohnerzahl der Kommune. Im Fall der Stadt Hilchenbach sind 38 Ratsmandate (davon 19 in Bezirken) zu bilden bei einer Einwohnerzahl von >15.000 bis <30.000 Einwohner. Die darunterliegende Größe umfasst 32 Ratsmandate bei einer Einwohnerzahl von Kommunen mit einer Einwohnerzahl >8.000 bis <15.000 Einwohner. Die Stadt Hilchenbach hat Stand 2015 15.169 Einwohner (Amtliche Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) und „knappst“ somit am unteren Ende der vorgesehenen Skala. Eine Reduzierung wäre deshalb im Relationsvergleich absolut vertretbar.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung könnte die Politik zudem ihren Beitrag leisten. Ein Ratsmitglied erhält monatlich 219,10 € an Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungsverordnung des Landes. Hinzu kommen Fahrt- und Overhaedkosten in geschätzter Höhe von 46 € (KGST, 2016). Bei einer Reduzierung könnte die Politik die Sparbemühungen der Stadt Hilchenbach mit einer Summe von 95.436 € innerhalb einer Wahlperiode unterstützen (6 Mandate+ Overhaedkosten x 5 Jahre).

Jedoch sollten gleichzeitig Überlegungen stattfinden die Fraktionsaufwendungen anzuheben. Die Fraktionszuwendungen, die differenziert zu betrachten sind wurden seit Jahren nicht mehr angehoben und blieben auf einen relativ niedrigen Level. Die verschiedenen Fraktionen finanzieren
ihre Arbeit deshalb auch durch anteilige Abgaben von Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger. Die Fraktionszuwendungen sind jedoch inhaltlich von den persönlichen Aufwandsentschädigungen zu trennen und bedürfen eine gesonderte Diskussion.

Ebenfalls sollte die Kostendiskussion nicht zu hochgehangen werden. Das Verständnis der Bürger für die politische Arbeit sollte im Mittelpunkt stehen. Qualität vor Quantität. Die politische Landschaft soll nach wie vor ein Abbild der Bürger darstellen. Wir denken, dass dies auch mit 32 Ratsmitgliedern gelingen sollte. Kleinere Fraktionen haben Angst um die Anzahl ihrer Mandate. Ja, was die Anzahl betrifft sehen wir das genauso. Jedoch nicht was den Einfluss betrifft. Sachlich arbeitende Gremien werden auch in kleinere Runde schnell einen gemeinsamen Nenner finden.

Zuletzt bitten wir bei der Diskussion zu bedenken, dass auch andere Kommunen in unserer Nachbarschaft diesen Weg bereits gegangen sind. Sie haben verantwortungsvoll und vorausschauend eine Reduzierung der politischen Mandate beschlossen.

Kreuztal, 31.000 Einwohner und 38 Mandate
Kirchhundem, 11.854 Einwohner und 26 Mandate
Erndtebrück, 7206 Einwohner und 22 Mandate
Netphen, 23.393 Einwohner, 34 Mandate

Hilchenbach, 15.169 Einwohner, 40 Mandate !

Wir wünschen uns eine offene und faire Diskussion zu diesem Antrag, und vielleicht auch ein wenig Unterstützung.

gez. Sven Wengenroth