DIE LINKE. Siegen-Wittgenstein fordert die Abschaffung der KAG-Straßenbaubeiträge

KV Siegen-Wittgenstein

Grundlage zur Erhebung von Beiträgen zum Straßenbau ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW. Wörtlich heißt es darin: „Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Beiträge erheben. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden.“

Dies bedeutet lt. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass es zwar eine Pflicht zu Erhebung von Beiträgen gibt, die Höhe aber jeder Gemeinde freigestellt ist. Das hat dazu geführt, dass es in der Frage der Straßenbaubeiträge inzwischen einen kaum überschaubaren Flickenteppich in NRW gibt - bis dahin, dass manche Kommunen diese Beiträge bis 2020, wenn die Landesregierung eine neue Gesetzesvorlage einbringen will, gar nicht mehr erheben wollen.

Es ist auch nicht einzusehen, dass die Grundstückseigentümer sich an den Straßenkosten beteiligen, da Erneuerung und Verbesserung der Straßen für sie keinen Sondervorteil bedeuten. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu bezahlen. Die derzeitige gesetzliche Regelung entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb haben die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg und Bayern diese Beiträge bereits ersatzlos gestrichen.

Die jetzige Regelung ist auch höchst unsinnig und ungerecht, weil die Anlieger weder ein Mitspracherecht noch ein sonstiges Beteiligungsrecht an der Planung oder bei der Erstellung der Straße haben, sie aber finanziell durch die Straßenbaumaßnahme unverhältnismäßig belastet werden können. Der größte Teil der Hauseigentümer in unserem ländlichen Raum besitzt keine Villa, sondern ein mühsam erspartes Häuschen als Vorsorge für das Alter. Bei der Erhebung von KAG-Beiträgen ist es möglich, dass Kosten bis zu mehreren zehntausend Euro entstehen, die viele Familien gar nicht mehr bezahlen können und die sich existenzbedrohend auswirken. Das alles führt zu großer Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern und zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Ein solcher Zustand ist einfach nicht hinnehmbar.

Hauseigentümer haben bereits bei der Erstellung der Straßen vor ihrem Haus erhebliche Erschließungsbeiträge gezahlt und sollten daher nicht mehr für eine grundlegende Sanierung der Straße herangezogen werden können.

Die Kommunen sind verpflichtet, die Ortsstraßen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten und Maßnahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten durchzuführen. Wenn diese Verpflichtung ernst genommen würde, wären viele Straßen nicht so kaputt und zerstört, dass sie grunderneuert werden müssen. Kommunen fehlt aber oft das Geld für diese Straßenbauarbeiten. Gerade in NRW befinden sich viel Kommunen im Nothaushalt.

Die LINKE fordert daher gerechte Steuergesetze, die auch Reiche angemessen besteuert und Schlupflöcher schließt, so dass das Steuervolumen auf Bundesebene bzw. Landesebene auch für die Straßenerhaltung und -erneuerung groß genug ist, um die Kommunen von diesen Ausgaben zu entlasten. Es ist sicherlich sinnvoll, dass die Kommunen weiterhin für ihre örtlichen Straßen zuständig sind, aber sie müssen dafür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie dieser Aufgabe auch gerecht werden können.

Nicht zuletzt sollte über einen ticketlosen, kostenfreien öffentlichen Nahverkehr nachgedacht werden, der nicht nur aus ökologischen, gesundheitlichen und sozialen Gründen sinnvoll ist, sondern auch für weniger Autoverkehr sorgen und unsere Straßen schonen würde.