ANFRAGE KAG

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg

ANFRAGE zur Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2022 (öffentlicher Teil)

  • KAG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge hat durch die Koalitionsvereinbarung der die neue Landesregierung tragenden Parteien eine neue Wendung bekommen. Dort ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 vereinbart, Ausfälle der Kommunen sollen hier für zeitlich festgelegte Vorhaben (siehe Zeile 5245 bis 5251 Koalitionsvereinbarung CDU / GRÜNEN 2022 bis 2027) durch Landesmittel ersetzt werden. Gleichwohl muss eine seriöse Diskussion bis zur Änderung der Vorschriften auf der Grundlage der aktuellen Sach- und Rechtslage geführt werden. Hier ist aber festzustellen, dass die Stadt Bad Berleburg wohl eher keine einheitliche Linie fährt, was insbesondere mit Blick auf das abgabenrechtliche Gleichheitsgebot zu Kritik Anlass geben könnte. Um hier zunächst einen umfassenden Überblick gewinnen zu können, bitte ich im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2022 um Beantwortung der nachfolgenden Fragen im öffentlichen Teil. Bei ausreichender Protokollierung wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet, hier wird ggf. später gesondert Nachricht gegeben.

  1. Welche straßenbaulichen Vorhaben sind in der Zeit von 2018 bis heute durch den Gemeinderat beschlossen worden und welche von diesen Vorhaben sind bis heute abgeschlossen worden oder befinden sich aktuell in der baulichen Umsetzung?
  2. Für welche dieser Vorhaben sind Straßenausbaubeiträge zu erheben?
  3. Für welche dieser Maßnahmen bestehen augenblicklich Ablöseverträge mit den Beitragspflichtigen?
  4. Für welche dieser Vorhaben bestehen Beschlüsse des Gemeinderates, dass für die Vorhaben keine Straßenausbaubeiträge zu erheben sind?
  5. Grundsätzlich könnten solche unter 4. genannten Beschlüsse gegen geltendes Recht verstoßen und schon von daher rechtswidrig und damit nichtig, jedenfalls aber zu beanstanden sein können? Womit begründet die Stadtverwaltung die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse?
  6. Anders als hier ausgeführt und die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse unterstellt: Welchen Einfluss können diese Beschlüsse auf mögliche Kompensationsleistungen im Falle der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben?

Losgelöst von der Beantwortung in der kommenden Stadtverordnetenversammlung könnte oder sollte die Beantwortung der obenstehenden Fragen in die von der SPD – Fraktion angemahnte Übersicht der wichtigsten Projekt Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Bad Berleburg (gemäß Antrag der CDU – Fraktion vom 05.03.2021) aufgenommen werden, sowie bereits damalig schon teilweise durch Die LINKE. angeregt.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer                                                                     Bad Berleburg, den 06.09.2022