Die Linke NRW: Keine Arbeitspflicht für Bezieher von Bürgergeld einführen!
Dazu erklärt Sascha H. Wagner, Landessprecher und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl der Partei Die Linke NRW: „Die Pläne, den Bezug von Bürgergeld an eine Arbeitspflicht zu binden oder das Bürgergeld zu kürzen, falls nicht gearbeitet wird, hält Die Linke für grundgesetzwidrig und für einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte. Es wäre eine neue Grausamkeit gegenüber Menschen, die es aufgrund von Armut und Ausgrenzung ohnehin schwer haben.
Mit einer Arbeitspflicht von Bürgergeldbeziehenden sind gravierende Nachteile verbunden: Aus dem Einsatz von Arbeitspflichtigen resultiert eine Verdrängung gewerblicher Anbieter, die ähnliche Dienstleistungen auf den Markt bringen. Gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen würden sich angesichts von Mittelkürzungen genötigt sehen, reguläre Arbeitsverhältnisse durch Zwangsarbeit zu ersetzen. So wird der weitere Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angetrieben. Die Menschen, die der Arbeitspflicht unterliegen, würden zudem nicht in den Genuss der Schutzregelungen für Arbeitnehmer*innen kommen. Eine Arbeitspflicht ohne angemessene Bezahlung entwertet Erwerbsarbeit vor allem im sozialen Bereich.
Viele Langzeiterwerbslose finden keine Anstellung, weil sie keinen Berufs- oder Schulabschluss haben; andere können Erwerbstätigkeit nicht mit der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verbinden. An diesen objektiven Zugangshürden ändert eine Arbeitspflicht nichts. Langzeiterwerbslose benötigen, um in Beschäftigung zu kommen, Qualifizierung und Hilfestellung. Die Linke fordert vielmehr, das Recht auf einen tariflich entlohnten Arbeitsplatz durch die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors umzusetzen.“
1 www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/essen-arbeitspflicht-buergergeld-100.html