Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer ist notwendiger denn je

KV Siegen-Wittgenstein

Dass die Finanznot der Kommunen nicht hausgemacht ist, hat sich  bereits herumgesprochen. Mit 50 Milliarden Mindereinnahmen pro Jahr hatte die rot-grüne Unternehmenssteuerreform die Löcher in den öffentlichen Kassen immer weiter aufgerissen. Dies macht sich auch 2010 bemerkbarer, doch die wirklichen Probleme stehen uns in den nachfolgenden Jahren erst noch bevor. Die Anzahl der Gemeinden und Städte in NRW, die unter Nothaushalt oder Haushaltssicherung stehen wird immer größer. Doch wer  glaubt, mit Preis- und Gebührenerhöhungen im Freizeit- und Sozialbereich, den richtigen Weg zu beschreiten, wie die Gemeinde Neunkirchen, der irrt.

Mit  Wirkung vom 01.08.2010 hat die Gemeinde Neunkirchen die Eintrittspreise für das „Familienbad Freier Grund“ erhöht. Man kann dies nur als ungerecht, unsozial und diskriminierend bezeichnen, sind es doch Erwerbslose, prekär Beschäftigte und Menschen mit geringem Einkommen, die hiervon am stärksten betroffen sind. Hinzu kommt, dass sich die Preise zwischen Neunkirchenern und Nicht-Neunkirchenern  unterscheiden, dies läuft auf eine Zwei-Klassengesellschaft hinaus. Die Gemeinde begründet in einer Erklärung dies:„… mit der allgemeinen  Kostenentwicklung der letzten Jahre und insbesonders die der Energiekosten, sowie die finanziellen Probleme der Gemeinde Neunkirchen.“ Durch die Erhöhung erhofft sich die Gemeinde Neunkirchen 100 000 € Mehreinnahmen. Landrat Breuer hatte die Gemeinde angewiesen, so zu handeln, da sonst das Haushaltssicherungskonzept  in Frage stünde. Hier wird bewusst gespalten, hier wird bewusst Soziale Ausgrenzung betrieben.  Fest  steht, dass es in der angrenzenden Gemeinden  Herdorf (Rheinland  Pfalz) weder ein Hallen- noch ein Freibad gibt.

Am Beispiel Neunkirchen wird deutlich, wie notwendig die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer ist und gleichzeitig wie dringend ein verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen auf Bundes- und  Landesebene benötigt wird. Diese Positionen gilt es, als Alternative zur Agenda der von der Bundesregierung eingesetzten Gemeindefinanzreform und ihrer Option auf eine Abschaffung der Gewerbesteuer, durchzusetzen.