ANFRAGE - – Nachfrage zur Beantwortung meiner Anfrage vom 07.09.2022 – Obdachlosigkeit zur Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2022 zur Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2022 (öffentlicher Teil)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,
Zu meiner Anfrage „Obdachlosigkeit“ und der Anwort der Verwaltung im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2022 bitte ich um Beantwortung nachfolgender Frage (Nachfrage) im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2022 (öffentlicher Teil). Bei ausreichender Protokollierung wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet.
Ihrer Antwort nach existieren nachfolgende Wohnungen / Gebäude zur Unterbringung von obdachlosen Menschen:
- eine Notunterkunft (Übernachtungsmöglichkeit für kurzfristige Unterbringung)
- zwei Gebäude mit Wohnungen
- Wohnungen privater Personen
Hierzu meine Nachfrage wie folgt:
Erfüllen die v.g. Unterkünfte / Gebäude / Wohnungen die baurechtlichen Anforderungen, Richtlinien und Empfehlungen (wie z.B. Empfehlungen des Landes NRW (z.b. Empfehlungen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen) ? Werden die Unterkünfte / Gebäude / Wohnungen dahingehend regelmässig kontrolliert ?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Thorsten Fischer