Antrag zu „Anfragen und Anträge der CDU-Fraktion, Reg.-Nr. 24, vom 24.11.2021 zur Realisierung von Straßenausbaumaßnahmen auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs 2022 für die Stadt Bad Berleburg"

Thorsten Fischer StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

sehr geehrte Damen und Herren,

den Vorstoß der CDU – Fraktion gemäß  dem oben aufgeführten Tagesordnungspunkt begrüße ich in wesentlichen Teilen ausdrücklich.

Darüber hinaus möchte ich hierzu  aber wie folgt Eingabe machen, Frage und ggf. Antrag stellen:

Baumaßnahmen, die der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen , Wegen und Plätzen dienen, werden von den Bestimmungen des §8 „Beiträge“ des Kommunalabgabengesetzt für das Land Nordrhein – Westfalen“ zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen  nicht tangiert, hier ein Aussetzen oder eine Minimierung der notwendigen Unterhaltungs- und Instnándsetzunbgsarbeiten durch das Fortbestehen des §8 des Kommunalabgabengestzt abzuleiten, kann nicht  tauglich und sinnhaltig sein. DIE LINKE., wie auch ich fordern eine Abschaffung des §8 „Beiträge“ des Kommunalabgabegesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Ganzen. Jedoch wurde die gesetzlichen Regelungen Anfang 2020 leider  nur unzureichend novelliert. Bis zur eventuellen vollständigen Abschaffung des §8 „Beiträge“ des Kommunalabgabegesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Ganze,  dürfen aber zur  Vermeidung eines vollständigen Verfalls unserer Straßen auch Maßnahmen auf welche nach geltendem Recht, sprich nach §8 „Beiträge“ des Kommunalabgabengesetzt für das Land Nordrhein – Westfalen Straßenbaubeiträge zur erheben sind, nicht dauerhaft oder nicht länger ausgesetzt werden. Hierbei muss die Kommune natürlich zur Entlastung der beitragspflichtigen BürgerInnen die Möglichkeiten zur Beschaffung von Fördergeldern gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen“ voll umfänglich ausschöpfen und entsprechend die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen. Darüber hinaus muss aus meiner Sicht dringend geprüft werden, ob durch Neugstaltung der kommunalen Satzungen ( z.B. durch die Einführung eines Sozialfaktors bei der Berechnung der Beitragshöhe) gering und normalverdienende beitragspflichtige BürgerInnen entlastet werden können.

Entsprechend stelle ich hier nachfolgende Frage mit der Bitte um Beantwortung im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2021:

Ist es aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung  rechtlich möglich durch Satzungsänderungen (wie z.B. durch die Einführung eines Sozialfaktors bei der Berechnung von zu erhebenden Straßenbaubeiträgen) Gering- und Normalverdiener entlasten zu können?

Sollte zur Beantwortung der Frage eine weitere rechtliche Prüfung notwendig sein, bitte ich um Beschlußfassung im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2021 wie folgt:

Die StadtverordnetInnen beauftragen die Verwaltung zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist durch Satzungsänderungen (wie z.B. durch die Einführung eines Sozialfaktors bei der Berechnung von zu erhebenden Straßenbaubeiträgen) Gering- und Normalverdiener entlasten zu können?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg