Antrag: Bildung und Besetzung von Ausschüssen

Thorsten Fischer, Rat Bad Berleburg

Eingabe / Antrag zur „Stadtverordnetenversammlung 16.11.2020, 18.00 Uhr“

Nr. 2-XI / Nr. 3 -XI „Bildung und Besetzung von Ausschüssen“

Sehr geehrter Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuhrmann,

hinsichtlich der Besetzung der einzurichtenden Ausschüsse erlaube ich mir folgendes anzumerken:

1. Laut Sitzungsvorlage soll der zu bildende gemeinsame Haupt- und Finanzausschuss 13 stimmberechtigte und zwei weitere beratende Mitglieder erhalten. Da der Bürgermeister gesetztes Mitglied des Ausschusses ist, bleiben nur weitere 12 stimmberechtigte Mitglieder vom Rat zu besetzen. Nach Ihrer Sitzungsvorlage wären die Vertreter der FDP, wie aber auch der DIE LINKE. im Rat hier lediglich mit einem beratenden Mitglied vertreten. Dies wirft mehrere Fragen auf: Gerade in der gegenwärtigen Lage ist nicht auszuschließen, dass das Land wiederholt den landesweiten Epidemiefall erklärt, mit der Folge, dass sodann der Hauptausschuss die Funktion des Rates übernimmt, wenn und soweit die Mitglieder des Rates dem mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen. Dies hätte zur Folge, dass die nicht stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses in Ihren aus dem Ratsmandat folgenden Rechten erheblich beschränkt wären. Sie hätten nurmehr beratenden und keinen stimmberechtigten Einfluss auf Entscheidungen. Dies ist gerade dann von besondere Tragweite, wenn sich dadurch Mehrheitsverhältnisse des Rates im Hauptausschuss nicht mehr abbilden. Auch oder gerade weil der Landesgesetzgeber dies bei der Änderung der GO nicht erkannt hat, muss der Rat der Stadt dies bei der Besetzung des Hauptausschusses berücksichtigen. Da die Verwaltung der Stadt Bad Berleburg darüber hinaus geradezu inflationären Gebrauch vom Instrument der Dringlichkeitsentscheidung gemacht hat, verschärft sich das Problem nochmals. Gerade letzteres verlagert die notwendige breite Debatte aus dem Rat in ein Gremium, welches im Einzelfall die politischen Mehrheitsverhältnisse nicht mehr adäquat widerspiegelt. Ich rege von daher an, dass die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss soweit erweitert wird, dass jedenfalls in den Fällen, in welchen der Hauptausschuss die Funktionen des Rates übernimmt oder aber der Hauptausschuss Dringlichkeitsentscheidung zu treffen hat, alle politischen Gruppierungen dort mit mindestens einem stimmberechtigten Mitglied vertreten sind.

2. Auch in den sonstigen Ausschüssen sollten sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat widerspiegeln. Bei zunehmender Anzahl von politischen Gruppierungen scheint dies zunehmend schwieriger. Demokratische Grundsätze legen es aber nahe, dass hier die bisher vollzogenen Praxis weiter geführt wird. Hier verweise ich auf die Ausführungen aus Sitzungsprotokoll der Stadtverordnetenversammlung Juli 2014 von Herrn Oliver Junker-Matthes: „... Stv. Junker – Matthes hält ein ausführliches Plädoyer für die Beibehaltung der Praxis, dass sämtliche Parteien mit einem beratenden Mitglied in den Ausschüssen vertreten bleiben . Er appelliert im Hinblick auf demokratische Prinzipien und Informationsmöglichkeiten für sämtliche Stadtverordnete an die Fairness untereinander...“ Daher scheint es angebracht den damaligen letztendlichen Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung Juli 2014 von Stv. Oliver Junker – Matthes aufzugreifen und zu beantragen, dass die weiteren neben dem Haupt- und Finanzausschuss zu bildenden „13er – Ausschüsse“, um jeweils einen Sitz (Sachkundiger Einwohner § 58 Abs. 4 GO) aufgestockt werden, die dann von DIE LINKE. oder FDP besetzt werden. Hierüber erfolgt dann einvernehmliche Regelung zwischen DIE LINKE. und FDP. Im Juli 2014 wurde der damalige und ähnliche Antrag von den großen Fraktionen einvernehmlich unterstützt. Insgesamt verweise ich hier auf das damalige Protokoll der Stadtverordnetenversammlung „Juli 2014“.

mit freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer