ANFRAGE Abfallbehältnisse

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

seit einiger Zeit werden in Bad Berleburg diverse Restabfallbehältnisse mittels einem Fahrzeug mit teilselbstständiger Aufnahmevorrichtung zur Entlleerung aufgenommen. Zur Vorbereitung sind  die Abfallbehältnisse durch die BürgerInnen im Bereich der Gehwege in zwingend vorgegebener Anordnung abzustellen, um die Entleerung erst möglich zu machen.

Nunmehr hat mich ein mobilitätseingeschränkter Mensch (Rollstuhlfahrer) angesprochen und informiert, dass durch das Abstellen der Abfallbehälter die Gehwege mindestens in Teilbereichen nicht mehr zu nutzen sind, da hierdurch z.B. mit einem Rollstuhl nicht zu passierende Engstellen im Bereich der Gehwege entstehen. Mindestens ein  gefährlich werden könnendes  Ausweichen durch mobilitätseingeschränkte Menschen (u.a. Rollstuhlfahrer) und auch durch Eltern mit Kinderwagen  auf die Fahrbahn wird so umumgänglich, teilweise wird sogar ein Vorankommen unmöglich gemacht ?

Hier nunmehr meine Fragen:

1. Wird die Verwaltung den vor geschilderten Sachverhalt prüfen ?

1.a. Wenn nein:            Warum nicht ?

1.b. Wenn ja:                Wird die Stadtverwaltung, sollte sich wie zu erwarten ist der zuvor beschriebene Sachverhalt bestätigen ein „neues“ Aufstellkonzept (Abmarkierung von komplikationslosen Bereichen. Schaffung und Ausweisung von Sammelstellen für die Abfallbehälter, etc.) entwickeln ?

Um Beantwortung im öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung am  23.05.2022 wird gebeten. Bei ausreichender Protokollierung wird auf eine schriftliche Stellungnahme verzichtet, hier wird ggf. später gesondert Nachricht gegeben.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer

Stadtverordneter DIE LINKE. in Bad Berleburg

Schloßstraße 27

57319 Bad Berleburg

0176-74787415

th,fischer.dipling@web.de                                                                   

 

PS: Eigenen Beobachtungen zur Folge schränkt das zwingend vorgegebene Aufstellen der Abfallbehälter auf den   Gehwegen nähe des Fahrbahnrandes teilweise das Sichtfeld von Fahrzeugführern  zum Beispiel auf die Fahrbahn queren wollende  Kinder so erheblich ein, dass auch hierdurch nicht unerhebliche Gefahrensituationen entstehen können.