ANFRAGE Verwendung personenbezogener Daten / Datenschutz

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

ein  Bürger trat mit folgender Anfrage an mich heran, die ich hier einerseits weitergebe, andererseits um eigene Nachfragen ergänze:

Der Bürger erhielt (wie viele andere auch)  ein Werbeschreiben der Firma Greenfiber datiert vom 22.03.2022 (s. Anlage), welches offensichtlich gemeinsam mit der Stadt Bad Berleburg verfasst und insbesondere auch von Bürgermeister Fuhrmann unterschrieben wurde.

Da der nachfragende Bürger  keinen Festnetzanschluss besitzt und auch vorher in keinerlei Kontakt mit der Firma Greenfiber stand, stellt sich  nunmehr die Frage , wie die Firma Greenfiber  an seine Adress- bzw. Kontaktdaten gelangen konnte ?

Seine einzig mögliche Erklärung: Die Daten stammen  von dem  Mitverfasser des Werbeschreibens, der Stadt Bad Berleburg. 

Die bei der Stadt gespeicherten Daten dürfen aber grundsätzlich nur zur Erfüllung von  Verwaltungszwecken  gespeichert werden. Die Weitergabe von Meldeadressen bzw. -registerdaten ist stark beschränkt.

Da die Stadt Bad Berleburg die dort gespeicherten personenbezogenen Daten entweder selbst im geschäftlichen Verkehr verwendet hat oder  an die Firma Greenfiber zur Verwendung weitergegeben haben muß,  stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich  im öffentlichen Teil bitte.

1. Von wem wurden die Werbeschreiben tatsächlich versandt, der Stadt Bad Berleburg oder der Firma Greenfiber bzw. von Firmen, an welche diese beteiligt sind? (Hier geht es mir um die Frage des organisatorischen bzw. tatsächlichen Ablaufs, wo wurde das Schreiben gefertigt und mit den Adressen versehen, frei gemacht etc.)

2. Hat die Stadt Bad Berleburg personenbezogene Daten an die Firma Greenfiber oder an Unternehmungen, an welche diese oder die Stadt Bad Berleburg  beteiligt ist wissentlich weitergegeben?

3. Wenn die personenbezogenen Daten nicht weitergegeben wurden und die Stadt Bad Berleburg die Werbeschreiben versendet hat: Wie hoch waren die Kosten der Werbemaßnahme und wer hat diese getragen?

4. Hat der Bürgermeister, der ja selbst das Schreiben mit unterschrieben hat, Kenntnis von der Verwendung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken  gehabt?

5. Hat es vor der Nutzung der Daten (ob durch Weitergabe an Dritte oder eigene Nutzung für privatwirtschaftliche Zwecke) eine Abstimmung mit dem  des städtischen Datenschutzbeauftragten gegeben?

Insgesamt scheint es von daher veranlasst eine Stellungnahme des städtischen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich des städtischen Umganges mit den Anforderungen aus datenschutzrechtlichen Regelungen im allgemeinen einzufordern.

Um Beantwortung im Zuge Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2022 und in schriftlicher Form wird gebeten.

Darüber hinaus wird gebeten den Bericht des Datenschutzbeauftragten spätestens im Zuge der nächsten Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und bekannt zu machen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer                                                                    

P.S.: Sollten Sie, Herr Bürgermeister B. Fuhrmann, einzelne Fragen aus den Fragen zuvor und deren Beantwortung im nicht öffentlichen Teil verortet sehen, bitte ich vor der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2022 rechtzeitig um entsprechende begründete Nachricht.