ANFRAGE zur Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2020 in Bad Berleburg zum „Bildungs- und Teilhabepaket“ nach § 28 ff SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) – (BuT)

Thorsten Fischer / Rat der Stadt Bad Berleburg

ANFRAGE(N)  zur  Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2020

(erneut eingegeben zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2021)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

hiermit stelle ich, Thorsten Fischer, Stadtverordneter (DIE LINKE.) in Bad Berleburg 

folgende ANFRAGE zur Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2020 in Bad Berleburg zum „Bildungs- und Teilhabepaket“ nach § 28 ff SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) – (BuT)

Die jüngste Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom November dieses Jahres zur Inanspruchnahme des BuT zeigt erneut, dass bundesweit nur bis zu 15% aller anspruchsberechtigten SchülerInnen unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug Leistungen aus dem BuT beziehen.

Für den Kreis Siegen-Wittgenstein fehlen in der Expertise Zahlen für den entscheidenden Stichmonat April 2020, so dass eine Inanspruchnahme-Quote im Unterschied zu fast allen anderen Landkreisen in Deutschland nicht errechnet werden konnte. Im Vormonat März 2020 lag diese im Kreis Siegen-Wittgenstein allerdings nur bei 1,7%, im Januar mit nur 1,1 % sogar noch darunter.

Diese Zahlen sind beschämend. Zeigen diese doch, dass so gut wie kein anspruchsberechtigtes Kind im Kreis Siegen-Wittgenstein die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe erhält, die ihm nach dem Gesetz zustehen. Und die – nebenbei gesagt -  mit Erlass des Gesetzes im Jahr 2011 pauschal aus den Regelsätzen für alle Kinder und Jugendlichen gestrichen wurden und seitdem nur noch durch einen gesonderten BuT-Antrag zu erhalten sind.

Dazu stelle ich folgende Fragen:

1.             Wer ist in der Stadt Bad Berleburg die zuständige Stelle für Anträge auf BuT-Leistungen?

2.             Sind der Stadt Bad Berleburg entsprechende Zahlen wie die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erhobenen für die Stadt Berleburg bekannt?

                2.1. Wenn ja, wie hoch ist die Inanspruchnahme-Quote bei Leistungen nach dem BuT in der Stadt Bad Berleburg?

                2.2. Wenn nein, warum sind die Zahlen nicht bekannt?

3.             Wenn diese Zahlen für die Stadt Bad Berleburg nicht erhoben werden: Kann sich die Stadt Bad Berleburg diese Zahlen bei den zuständigen Stellen auf Kreisebene besorgen und diese in der nächsten Stadtverordnetenversammlung ?  

4.             Was macht die Stadt Bad Berleburg, um den Betroffenen die Beantragung von BuT-Leistungen zu erleichtern?

                Im Einzelnen durch

                a) niedrigschwellige Antragsverfahren

                b) intensive Öffentlichkeitsarbeit

                c) Information, Aufklärung, Beratung der Betroffenen

                d) bedarfsweise persönliche Beantragungshilfen für die Betroffenen

                e) sonstige Hilfen.

5.             Wie, wo und seit wann setzt sich die Stadt Bad Berleburg dafür ein, passende, d.h. auf dies spezifischen sozialen und   kulturellen Teilhabebedürfnisse von BuT-anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden unter 25 Jahren (Altersgrenze nach dem BuT) zugeschnittene und nach dem BuT förderbare - kommunale Angebote zu schaffen bzw. zu erhalten?

6.             Welche kostenfreien Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe hält die Stadt  Bad Berleburg für den Personenkreis unter 25 Jahre vor und ist bekannt, wie hoch der Anteil der BuT-Anspruchsberechtigten darunter ist?

7.             Ist die Stadt Bad Berleburg bereit, sich auf Kreisebene für die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausdrücklich angestrebte und seit dem „Starke-Familien-Gesetz“ der Bundesregierung vom August 2019 rechtlich mögliche radikale Vereinfachung der kommunalen Vergabe-Richtlinien von BuT-Leistungen durch eine pauschalierte und antragslose Auszahlung ergänzend zu den Lebensunterhaltsleistungen für Kinder nach dem SGB II und dem SGB XII einzusetzen, um einen unbürokratischen und diskriminierungsfreien Bezug dieser Leistungen für die Betroffenen zu ermöglichen?

8.             Ist die Stadt Bad Berleburg bereit, sich auf höherer Ebene, wie z.B. im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit   des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in dem Herr Bürgermeister Fuhrmann (nach aktueller Kenntnis) die Funktion eines stellvertretenden Mitgliedes inne hat, für einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz, sowie für die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung   einzusetzen, um der steigenden Kinderarmut nachhaltig entgegenzuwirken?

Die Beantwortung der Fragen erbitte ich in der nächsten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2020 und  zusätzlich eine  schriftliche Beantwortung, diese bitte ich zu senden an: Thorsten Fischer, Stadtverordneter (für DIE LINKE.) in Bad Berleburg, Schloßstraße 27, 57319 Bad Berleburg

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer , Stadtverordneter (DIE LINKE.) in Bad Berleburg                                            Bad Berleburg, den 23.11.2020

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg                                                  Bad Berleburg, den 10.02.2021