Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Weidenhausen zum „Holz-Kompetenzzentrum“

Thorsten Fischer, StVerO für DIE LINKE. in Bad Berleburg

ANFRAGE / ANTRAG

zur Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2021

hier: Sitzungsvorlage  - XI: Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Weidenhausen zum „Holz-Kompetenzzentrum“

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,

in der Beschlussvorlage „Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Weidenhausen zum „Holz-Kompetenzzentrum“ heißt es unter anderem:

„Der Verkaufspreis für die verbleibenden Flächen im Gewerbegebiet Weidenhausen wird auf 49,50 €/m² angehoben, wobei eine Kaufpreisreduzierung für Unternehmen bzw. Bauvorhaben aus dem Bereich der Holzwirtschaft gewährt wird. „

Hierzu erbitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Frage im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2021. Bei ausreichender Dokumention (z.B. Protokollierung  der Sitzung, etc.) wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet).

Frage:

Ist dieses hier zur Beschlussfassung vorgeschlagene Vorgehen hinsichtlich der Verkaufspreisgestaltung in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zu bringen ? Wurde die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens im Vorfeld detailliert geprüft ?

Sollte eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der zur Beschlussfassung vorgeschlagenen  Preisgestaltung nicht oder nicht detailliert genug stattgefunden haben wird hier nachfolgender Antrag gestellt:

Antrag:

Auf Grund der nicht ausreichenden Prüfung der Rechtmäßigkeit der Preisgestaltung im Zuge des Grundstücksverkaufs „Gewerbegebiet Weidenhausen“ beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Beschlussfassung bis zur detaillierten Klärung der Rechtmäßigkeit der zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Preisgestaltung des Grundstücksverkaufs zu verschieben.

Weiter heißt es in dieser Beschlussvorlage:

„Die Verwaltung wurde weiterhin mit Vorlage 42-XI im November 2020 beauftragt, das ehemalige Betriebsgelände der Friedrich Müsse GmbH & Co. KG, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück über den Insolvenzverwalter unter Einsatz von Mitteln des Grundstücksfonds des Kreises Siegen-Wittgenstein in Höhe von 50 % des Gesamtvolumens zurück zu erwerben bzw. den Verkauf an die nunmehr insolvente Baufirma aufgrund nicht eingehaltener Bebauungsverpflichtung rückabzuwickeln. Ein in Vorbereitung auf die Rücknahme beauftragtes Bodengutachten kam zu dem Ergebnis, dass sich die auf dem Gelände verbauten und gelagerten Stoffe als unauffällig für eine weitere Verwendung auf einer Gewerbefläche oder im Straßenbau darstellen „

Die Ausführungen / die Aussage „ ...dass sich die auf dem Gelände verbauten und gelagerten Stoffe als unauffällig für eine weitere Verwendung auf einer Gewerbefläche oder im Straßenbau darstellen“ erscheint mir an dieser Stelle zur Einordnung des Sachverhaltes viel zu allgemein. Zur Beurteilung der möglichen  Verwendung des hier auf dem Gelände gelagerten Boden- und Abbruchmaterials sind die mechanischen Eigenschaften, wie auch die Eigenschaften hinsichtlich dessen Umweltverträglichkeit sehr entscheidend. Nur eine Aussage wie oben aus der Sitzungsvorlage zitiert kann hierzu nicht ausreichend sein. Daher stelle ich hier den Antrag:

Antrag:

Die Verwaltung ergänzt die Sitzungsvorlage mit der Anlage des kompletten in der Sitzungsvorlage angeführten Bodengutachtens. Bis dahin wird die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung  gem. Sitzungsvorlage  - XI: Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Weidenhausen zum „Holz-Kompetenzzentrum“ zur Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2021 zurückgestellt.

Darüber hinaus  erbitte ich auch um Beantwortung der nachfolgenden Frage im Zuge der Stadtverordnetenversammlung vor jeder  in dieser Sache angestrebten  Beschlussfassung am 28.06.2021. Bei ausreichender Dokumention (z.B. Protokollierung  der Sitzung, etc.) wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet.

Frage:

Durch wen wurde die Erstellung des Bodengutachtens beauftragt, wie hoch sind die hierdurch entstandenen Kosten , durch wen werden die Kosten getragen?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Thorsten Fischer