Anfrage Stromversorgung

Sven Wengenroth / DIE LINKE. im Rat der Stadt Hilchenbach

Anfrage gemäß § 12 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Hilchenbach zur nächsten Sitzung des Rates (öffentlicher Teil) am 14.12.2022

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,                                                                      12.12.2022

 

gemäß der Regularien der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilchenbach bitte ich um Beantwortung der folgenden Anfrage:

 

  1. Aktuell wird in öffentlichen Medien immer wieder auf die theoretische Möglichkeit eines s.g. Blackouts hingewiesen. Ohne Strom würden im Extremfall auch Heizungen in privaten Haushalten nicht funktionieren.

    Hält die Stadt Hilchenbach für ein solches Szenario Notfallpläne vor? Wenn ja welche Regelungen sieht ein solcher Plan vor?
     
  2. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutzhilfe hat auf seiner Homepage ein Handlungskonzept für Unternehmen und Behörden zur Versorgung mit Strom in Notsituationen veröffentlicht. Dieses Konzept enthält u.a. umfangreiche Checklisten um den jeweiligen Stand abzulesen. Hat die Stadt Hilchenbach dieses Handlungskonzept oder Teile umgesetzt?
     
  3. Angenommen die Stadt hat eine Notfallvorsorge zu Ziffer 1. Gibt es zentrale Räume an denen sich die Bevölkerung aufhalten kann und sich ggfls. mit Wärme und Elektrizität versorgen kann?
     
  4. Wieviel mobile Stromaggregate hält die Stadt Hilchenbach vor? Können diese im Notfall in den verschiedenen Ortsteilen der Öffentlichkeit an zentralen Punkten zugänglich gemacht werden?

 

gez.

Sven Wengenroth

Die Linke