Antrag: Aufstockung der Leistungen nach dem Sozialdienstleister – Einsatzgesetz (Sod EG) auf 100%

Ratsfraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Siegen

*** UPDATE: Mittlerweile hat sich die Verwaltung mit invema geeinigt. Der Antrag wird entsprechend in der Ratssitzung am 03.06.2020 nicht gestellt. ***

 

Antrag gemäß § 9 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 03.06.2020

Aufstockung der Leistungen nach dem Sozialdienstleister – Einsatzgesetz (Sod EG) auf 100%

Sehr geehrter HerrBürgermeister

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Siegen beschließt, dass die Stadt Siegen die Leistungen nach dem Sozialdienstleister – Einsatzgesetz (Sod EG) für den Anbieter Invema auf 100 %aufstockt.

Begründung: Mit dem Sozialdienstleister – Einsatzgesetz (Sod EG) sollen Arbeitsplätze in sozialen Dienstleistungsbereichen (z.B. Schulassistentinnen) auch in der Coronakriese erhalten bleiben. Aus dem Sod EG erhalten die Anbieter dieser Dienstleistungen einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 75% für die in der Einrichtung beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die in Folge der Krise zur Zeit nicht an ihren gewohnten Arbeitsplätzen tätig werden können.

Da es sich bei den Anbietern in der Regel nicht um Großorganisationen handelt, sondern um Träger aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege, können die Träger diese Mittel nicht auf 100% aus eigenen Mitteln aufstocken. Daher sollte auch die Stadt Siegen bereit sein, aus den ohnehin für diese Dienstleistungen vorgesehenen Mitteln eine Aufstockung der Sod EG – Mittel auf 100% vorzunehmen.

Es wäre mehr als schäbig, wenn die Stadt Siegen als Kostenträger in der Krise auf dem Rücken der betroffenen Kolleginnen und Kollegen Einsparungen im Haushalt vornehmen wollte. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld wird selbst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dahingehend kommentiert, dass keine zwingende Verpflichtung dazu besteht, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. Sod EG und die Aufstockung der Mittel auf 100% sind auch die Voraussetzung dafür, dass die Träger und ihre Mitarbeiterinnen jederzeit wieder ihre Tätigkeit aufnehmen können.

Der Kreis Siegen – Wittgenstein hat sich dazu entschlossen, die Aufstockung der Mittel auf 100% vorzunehmen. Eine Ungleichbehandlung der Angelegenheit durch Stadt und Kreis wäre den Betroffenen wohl kaum zu vermitteln.

Da uns diese Angelegenheit erst vor kurzen mitgeteilt wurde, und der Rat am 06.05. die einzige Möglichkeit ist, dies vorzubringen, haben wir uns zu diesem Dringlichkeitsantrag entschlossen

Mit freundlichen Grüßen

gez. Silke Schneider

Stadtverordnete Die Linke im Rat der Stadt Siegen