Antrag Anliegerstraßen

DIE LINKE. Ratsfraktion Siegen

Antrag gemäß §9 der GO des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Sitzung des Rates am 14.09.2022

 

Betreff: Anliegerstraßen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Siegen beschließt:
 

1. Die Möglichkeit für Bewohner in reinen Wohngebieten, einen Teilabschnitt der
Straße vor dem Haus in dem sie wohnen, begrenzt zur Anwohnerstraße
umwidmen zu lassen.

 

2. Die Verwaltung erarbeitet die dafür nötigen Rahmenbedingungen.
 

Begründung: Es gibt viele Anlässe für Feiern, aber besonders Kindergeburtstage
sind in den letzten Jahren immer mehr zu einem „Event“ geworden. Da aber nicht
jeder ein eigenes Haus mit einem Garten hat, fällt es manchen Eltern schwer, den
Ansprüchen ihrer Kinder gerecht zu werden. Aus diesem Grunde sollte es für
Bewohner von Mehrfamilienhäusern in Wohngebieten die Möglichkeit geben, ein
Teilstück der Wohnstraße in der sie wohnen für einen begrenzten Zeitraum zur
Anwohnerstraße umwidmen zu lassen. Dort gelten dann in diesem Zeitraum
besondere Verkehrsregeln, wie Schritt fahren und Vorrang für Fußgänger auf der
Fahrbahn. Dies gibt Eltern die Möglichkeit, dass ihre Kinder ohne Angst auf der
Straße spielen können. Somit können auch Eltern ohne Grundstück ihren Kindern
einen schönen Geburtstag bescheren.
Doch nicht nur für Kindergeburtstage ist eine solche Regelung von Vorteil. So
könnten auf so einem umgewidmeten Teilstück auch Nachbarschaftsfeste und
Flohmärkte in der Nachbarschaft stattfinden. Dies wiederum fördert den
nachbarschaftlichen Zusammenhalt im Quartier.
Durch eine solche Regelung kann eine dauerhafte Umwidmung, die für alle
Bewohner höhere Abgaben bedeuten würde, vermieden werden.
Dass es solche Regelungen bereits anderswo gibt, zeigt ein Bericht aus dem WDR vor
ein paar Wochen. Dort wurde beschrieben, dass der Rat der Stadt Lemgo einen
entsprechenden Beschluss gefasst hat. Die Bürger können dort die begrenzte
Umwidmung beantragen und bekommen dann für den beantragten Tag die
entsprechenden Schilder aufgestellt. Etwas Vergleichbares gibt es ja bereits für den
Fall, dass jemand vor dem Haus eine freie Parkmöglichkeit braucht. Da wird dann auch
für einen gewissen Zeitraum der Parkraum gesperrt. Zum Beispiel wenn jemand eine
größere Anlieferung erwartet oder umzieht. Daher sollte auch die begrenzte
Umwidmung eines Teilstückes einer Wohnstraße kein Problem sein.

 

 

 

gez. Melanie Becker (Fraktionsgeschäftsführerin)