PRESSEMITTEILUNG BARRIEREFREIHEIT

OV DIE LINKE. WITTGENSTEIN / Thorsten Fischer

Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Linken im Zuge der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2022 bezüglich der Einschränkungen durch die Aufstellung der privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen zeigt die Ignoranz der Verantwortlichen gegenüber den realen Problemen der betroffenen Menschen. Zwar mag es richtig sein, dass die einzelne Engstelle durch das Aufstellen der Abfuhrgefäße nur kurzzeitig vorhanden ist. Ein Blick in den Abfuhrkalender zeigt aber schon, dass die Abfuhr auf das gesamte Stadtgebiet bezogen an mehreren Tagen erfolgt. Nach Auffassung der Stadt sollen mobilitätseingeschränkte Menschen ihren Aufenthalt in der Stadt also bitte schön anhand des Abfuhrkalenders planen, damit sie den jeweiligen Einschränkungen aus dem Wege gehen.  Im Übrigen ist die Einschränkung ja auch nicht nur tageweise gegeben. Mülltonen werden im Regelfall am vorherigen Tag aufgestellt und nicht selten erst sehr viel später nach der Abholung wieder von der Straße entfernt. Bedenkt man, dass es Wochen gibt, in denen mehrere Tonnen entleert werden, addiert sich die Behinderung schon auf mehrere Tage. In Gebieten, in denen zusätzlich gewerbliche oder gastronomische Betriebe angesiedelt sind, wird das Problem noch akuter. Als Paradebeispiel mag hier wieder mal der Goetheplatz dienen. Eine Nutzung des Platzes wird hier für die mobilitätseingeschränkten Menschen zum Risiko. Schon der Eintritt auf den Platz ist an manchen Stellen nur möglich, indem man zunächst auf die von Kraftfahrzeugen genutzte Straßenfläche ausweicht. Auch Seheingeschränkte oder blinde Menschen haben auf dem Platz selbst keine Chance den häufig von Autos überparkten Leitstreifen als Orientierung zu nutzen. Hinzu kommt, dass die Stadt hier scheinbar unwidersprochen das Aufstellen von Hindernissen durch Private unkommentiert duldet. Sofern hier überhaupt Sondernutzungserlaubnisse erteilt worden sein sollten, ignoriert die Stadt offensichtlich, dass gerade Menschen mit Behinderung hierdurch in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt werden. Gerade hier zeigt sich, dass es weniger neue gesetzliche Vorschriften braucht, als vielmehr eine Sensibilität der Verantwortlichen, um ein integratives Leben aller zu ermöglichen.