Antrag "Haushalt 2012"

Ullrich Georgi / Margit Schulte, Kreistag

Antrag zur Sache zu TOP 3.5 der Sitzung des Kreistages am 16.12.2011

Sehr geehrter Herr Landrat,

Zu TOP 3.5 (Haushalt 2012) stellt die Fraktion DIE LINKE im Kreistag folgenden Antrag:

1) Die Abführung aus der Betriebs-Beteiligungsgesellschaft wird auf 4,5 Millionen € festgesetzt. Der Mehrbetrag wird zur Verringerung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlage verwendet.

2) Die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf zu erwartenden Minderausgaben in Folge der geringeren Belastung aus der Umlage für den LWL werden eingesetzt, um die vom Jugendhilfeausschuss bereits beschlossenen Mehrausgaben in den Haushaltstiteln 006.001.003.001 in einer Gesamthöhe von 49.475 € sowie eine Aufstockung der in den Haushaltstiteln 005.002.002.001 vorgesehenen Beträge in einer Gesamthöhe von 19.455 € (zur Aufteilung s. Haushalt 2011) zu ermöglichen. Die verbleibende Minderausgabe für die LWL-Umlage ist ebenfalls zur Reduzierung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlage einzusetzen.

Begründung:

Die zu erwartende Minderausgabe für die LWL-Umlage ermöglicht eine Korrektur der im Haushalt 2011 im Sozial- und Jugendamtsbereich durchgeführten Kürzungen. Der Gesamtbedarf aller Einzelpositionen ergibteinen Betrag von 68.930 €. Im Vergleich zur zu erwartenden Minderausgabe in Höhe von deutlich über 1 Millionen Euro ein geringer Betrag, mit dessen Hilfe aber die Arbeits- und Leistungsfähigkeit zahlreicher Vereine und Verbände sichergestellt werden könnte.

Da spätestens zum Haushalt 2013 eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse/Bilanz des Kreises ansteht und auf Grund der Entwicklungen am Aktienmarkt zu erwarten ist, dass die RWE-Anteile deutlich niedriger bewertet werden müssen als in der NKF-Eröffnungsbilanz von 2008, sollte bereits jetzt die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage so niedrig wie irgend möglich ausfallen. Bei einer weiteren Reduzierung der Ausgleichsrücklage steht ansonsten zu befürchten, dass der Kreis schon 2013 über keine bzw. eine starkreduzierte Ausgleichsrücklage mehr verfügen wird. Es kommt hinzu, dass eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur ein anderer Begriff für eine weitere Kreditaufnahme ist und die daraus resultierenden Zinsbelastungen die finanziellen Handlungsspielräume des Kreises weiter einschränken würden. Eine über die im Haushaltsplanentwurf ohnehin vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sollte nach unserer Ausfassung unbedingt vermieden werden.

Auch wenn die endgültigen Zahlen aus dem Geschäftsbetrieb der BBG für 2011 noch nicht vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Jahresüberschuss 2011 in einer ähnlichen Größenordnung wie 2010 bewegen wird. Dort lag er bei 9,5 Millionen €. Eine Erhöhung der an den Kreis abzuführenden Summevon 3,0 (wie vorgesehen) auf 4,5 Millionen € (2010 lag die Summe bei 4,9 Millionen €) ist in Anbetracht der finanziellen Situation des Kreises möglich und erforderlich. Mit der zu erwartenden Minderausgabe und der erhöhten Abführung aus der BBG kann der Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage gesenkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ullrich Georgi, Fraktionsvorsitzender

Margit Schulte, stellv. Fraktionsvorsitzende