Kostenheranziehung nach dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

DIE LINKE. Kreistagsfraktion Siegen-Wittgenstein

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren,

die LINKE-Fraktion im Kreistag Siegen-Wittgenstein bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen zu Kostenheranziehung nach dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Kreis Siegen-Wittgenstein.

Sachstand:

Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gelten u. a. neue Regelungen für die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe.

Bisher mussten Jugendliche und junge Erwachsene in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien in der Regel 75% ihres durchschnittlichen Einkommens an das Jugendamt als Kostenbeteiligung abgeben. Im KJSG ist nunmehr ein Prozentsatz von höchstens 25% festgeschrieben. Die Kostenbeteiligung kann auch pauschaliert oder ganz gestrichen werden. Diese Kostenheranziehung – auch mit dem geringeren Betrag – erschwert die Verselbständigung der betroffenen jungen Menschen und ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Jugendlichen und Erwachsenen. Die Kostenbeteiligung demotiviert, weil sie auch die Bildung finanzieller Rücklagen erschwert, die z. B. bei der Einrichtung einer eigenen Wohnung notwendig wären. In diesem Zusammenhang bittet die LINKE-Fraktion im Kreis Siegen-Wittgenstein um Beantwortung der unten stehenden Fragen.

Fragen:

1) Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene mussten in den letzten fünf Jahren einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeteiligung abgeben? (Bitte Angaben für jedes Jahr)

2) In wie vielen Fällen wurde seitens des Jugendamtes auf eine Kostenbeteiligung verzichtet oder die Kostenbeteiligung ermäßigt?

3) Bereits in der Vergangenheit gab es Jugendämter, die auf die Kostenbeteiligung verzichtet haben – u. a. mit Hinweis auf die enorm hohen Verwaltungskosten. Gibt es beim Jugendamt Erkenntnisse, welche Verwaltungskosten durch eine Kostenheranziehung je Fall entstehen? Wenn ja: Wie hoch sind diese Kosten?

4) Das neue KJSG bietet die Möglichkeit, ganz auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder sie zu pauschalieren. Welche Haltung hat das Jugendamt in dieser Frage? Gibt es dazu Hinweise oder Verfahrensvorschläge an die örtlichen Jugendämter durch das Landesjugendamt oder seitens des Landes NRW?

Wir bitten um zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage und bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ullrich-Eberhardt Georgi
Fraktionsvorsitzender

Ingo Langenbach
Fraktionsgeschäftsführer