Haushaltsrede zum Haushalt 2010 des Kreis Siegen-Wittgenstein

Ullrich Georgi, Kreistag

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Landrat Breuer, Sehr geehrte Damen und Herren der regionalen Medien, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer

Bereits in der Debatte zur Haushaltssatzung für das Jahr 2010 hatten wir auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuverteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hingewiesen. Bis auf die Einsetzung einer Kommission, die Vorschläge dazu erarbeiten soll, ist allerdings bis heute nichts geschehen. Wir können sie nur erneut auffordern, in ihren Parteigremien darauf hinzuwirken, dass sich in diesem Bereich kurzfristig etwas bewegt.

Die Städte und Gemeinden haben nach wie vor ein Einnahmeproblem. Da sie ihre Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge ja nicht gegen Null herunterschrauben können, die Ausgabenseite mithin wenig Spielräume für Einsparungen lässt, geraten sie immer tiefer in eine Abwärtsspirale, die unseres Erachtens nach nur durch eine deutliche Verbesserung der Einnahmeseite – etwa durch die Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer und durch eine höheren Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer – auf Dauer durchbrochen werden kann.

Die Kreise, die ja praktisch ohne eigene Einnahmen dastehen, sind als Kostgänger der Städte und Gemeinden in einer besonders misslichen Lage. Wie es einem eben ergeht, wenn man denen, die ohnehin wenig haben, davon auch noch etwas abknöpfen will. Insofern ist die Erregung in den Stadt- und Gemeinderäten, bei Bürgermeistern und Kämmerern über die im Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes der Allgemeinen und der Differenzierten Kreisumlage schon verständlich. Mit unserem Antrag zur Haushaltssatzung schlagen wir vor, den Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage auf 44 und den der Differenzierten Kreisumlage auf 17 Prozentpunkte festzusetzen. Gegenüber den Hebesätzen aus dem laufenden Haushaltsjahr ergibt dies eine Anhebung um insgesamt 5 Prozentpunkte, gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung eine Reduzierung um 6 Prozentpunkte. Damit werden unseres Erachtens nach die Interessen der Städte und Gemeinden hinreichend berücksichtigt. In den Rathäusern sollte man auch bedenken, dass die prognostizierte wirtschaftliche Erholung – daran sollten sie doch noch eher glauben als wir – zuerst den Städten und Gemeinden zu gute kommen wird, eine moderate Erhöhung der Hebesätze sich im tatsächlichen Haushaltsvollzug wahrscheinlich kaum bemerkbar machen wird. Werden die Hebesätze in der von uns vorgeschlagenen Höhe festgesetzt, ergibt sich ein ‚Haushaltsloch‘, wenn die sonstigen Vorgaben im Entwurf der Haushaltssatzung unverändert bleiben würden. Zur Deckung des ‚Haushaltslochs‘ schlagen wir daher eine globale Minderausgabe bei den umlagefähigen Aufwendungen des Kreises in Höhe von 5 Prozent, eine höhere Gewinnabführung der BBG – 4,5 statt 2,5 Millionen Euro sowie eine stärkere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage – 11,2 statt 7,2 Millionen Euro vor.

Wer unsere Zahlen spitz nachrechnet wird feststellen, dass wir auf der Einnahmeseite auf einen Betrag von rd. 135 Millionen Euro kommen, bei den Ausgaben aber nur mehr 133 Millionen zu Buche stehen. Da wir für die Beitragsfreiheit bei den Kindertageseinrichtungen eintreten, haben wir den dadurch entstehenden Einnahmeausfall von 1,5 Millionen in unserer Rechnung berücksichtigt. Da wir ahnen, dass sie alle nachher den ‚Verzicht vom Verzicht‘ erklären werden, würde sich der durch die globale Minderausgabe zu erzielende Betrag um diesen Posten reduzieren, es bliebe dann nur noch ein Einsparvolumen von 5,5 Millionen übrig, die Quote der globalen Minderausgabe könnte dann auf 4 Prozent reduziert werden.

Da davon ausgegangen werden kann, dass die Jagdsteuer nicht weiter abgeschmolzen wird, sind dort Mehreinnahmen zu erwarten. Wenn in 2011 auf die Auftragsvergabe an externe Unternehmensberater verzichtet und der Kreis vom Vertrag mit der Universität zur Übernahme des Eigenanteils beim Erwerb des Unteren Schlosses zurücktritt, dann wird ein Einnahmeplus und ein Einsparvolumen erreicht, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung erlaubt, die restlichen rd. 5 Millionen Euro im Haushaltsvollzug 2011 zu erwirtschaften.

Klar ist aber auch, dass es sich dabei nur um einen einmaligen Kraftakt handeln kann, der sich nicht Jahr für Jahr wiederholen lässt.

Bei der Differenzierten Kreisumlage gehen wir davon aus, dass sich durch die notwendigen Änderungen in der Mittelzuweisung auf der Landesebene Mehreinnahmen ergeben werden, die zusammen mit möglichen Einsparungen einen Hebesatz von 17 Prozentpunkten als ausreichend erscheinen lassen.

Dass wir uns bei diesen – wie übrigens bei allen – Daten auf unsicherem Boden bewegen, ist hinreichend bekannt. Von einer Landesregierung – egal welcher Couleur – muss erwartet werden können, dass belastbare Daten hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so rechtzeitig vorgelegt werden, dass der Kämmerer bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs nicht genötigt ist ‚im Nebel rumzustochern‘ und das gesetzliche Regelungen, die die kommunalen Haushalte betreffen zumindest in ihren finanziellen Auswirkungen rechtzeitig bekannt sind.

Mit den vorgestellten Maßnahmen lässt sich nach unserer Auffassung ein ausgewogenes Verhältnis von finanziellen Belastungen, die von den Städten und Gemeinden verkraftet werden müssen und den Möglichkeiten des Kreises, seine Aufgaben in hinreichendem Maße erfüllen zu können, herstellen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.