Haushaltsrede zum Haushalt 2013 des Kreis Siegen-Wittgenstein

Ullrich Georgi, Kreis Siegen-Wittgenstein

„AlleJahrewieder – eine schöne Bescherung“

Im Anschreiben an die Bürgermeister bei der Übersendung der Eckpunkte zum Haushalt 2013 stellte der Landrat fest „So ist es nur eine Frage der Zeit, wann diese Krise (gemeint ist die sog. Schuldenkrise) auch die Kommunalfinanzen mitin ihren Sog zieht“. Und weiter „Dabei haben wir eigentlich kein Einnahmeproblem...“.

Doch Herr Landrat, genau das haben wir. Wir haben schon in den Debatten zu den Haushaltssatzungen für 2010, 2011 und 2012 auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuverteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hingewiesen. Und die Erkenntnis, dass diese Neuverteilung mit höheren Einnahmen, sprich: einer Erhöhung von Steuern einhergehen muss, istmittlerweile ja auch in die Rhetorik von Politikerinnen und Politikern eingegangen, die unserer Partei eher nicht so nahe stehen. Mal sehen, ob nach dem September 2013 davon noch etwas übrig bleibt.

So weit das „Alle Jahre wieder“ in der Überschrift zu dieser Rede. Jetzt kommt die „schöne Bescherung“. Die beginnt bereits mit dem Possenspiel zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2013. Die Zahlen , die mit dem angesprochenen Eckpunktepapier und mit dem ersten Entwurf des Haushaltsplans mitgeteilt wurden, waren ohnehin mit Vorsicht zu genießen, von den Zahlen, die vorgestern zur Sitzung des Personal- und Finanzausschusses vorgelegt wurden, weichen sie nun aber so erheblich ab, dass man in der Bewertung noch einmal ganz von vorn anfangen muss.

Im ersten Entwurf wird von einem Fehlbetrag von 4,3 Millionen Euro ausgegangen, der über die Verringerung (sprich: Kreditaufnahme) der Ausgleichsrücklage abgedeckt werden soll. In der Ergänzungsvorlage vom 10.12. ist nun allerdings von einem Fehlbetrag von über 7 Millionen Euro die Rede, wobei die Erhöhung vor allem auf die zu erwartende Erhöhung der LWL-Umlage sowie auf die Rückzahlung von Mitteln aus der Differenzierten Kreisumlage zurückzuführen ist, die beide nunmehr im Haushaltsplanentwurf enthalten sind – so schlau hätte man auch schon vorher sein können!

Der Haushaltsplanentwurf sieht – ungeachtet der zusätzlichen Belastungen – weiterhin einen Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage von 40,90 Prozentpunkten vor, da bleibt nur der verstärkte Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage, wenn man eine höhere Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden scheut wie der Teufel das Weihwasser. Zielgemeinschaft (also CDU, FDP und UWG) aber auch SPD Grüne gehen ja nochweiter und wollen den Hebesatz auf 39,90 Prozentpunkte senken.Meine Damen und Herren, die Kommunalwahlen sind erst 2014, wie soll denn dann ihre „schöne Bescherung“ im nächsten Jahr aussehen? Wir jedenfalls halten die Beibehaltung des Hebesatzes von 40,90 für erforderlich und gerechtfertigt. Sonst bleibt von der Ausgleichsrücklage demnächst nicht mehr viel übrig.

CDU/FDP und UWG haben in ihrer Vorlage einen Gedanken zur Gegen-finanzierung aufgegriffen, den wir schon in den vergangenen Haushalts-debatten vorgeschlagen hatten und den sie jedesmal abgelehnt haben: eine globale Minderausgabe bei den umlagefähigen Aufwendungen auszubringen. Nur wollten wir damit nicht den Hebesatz der Kreisumlage senken, sondern z. B. den Besuch von Kindertageseinrichtungen Beitragsfrei stellen. Machen sie das mit der Minderausgabe – wir unterstützen sie ja dabei – aber nutzen sie diedadurch eingesparten Mittel zur Reduzierung des Rückgriffs auf die Ausgleichsrücklage und nicht zu Geschenken an die Städte und Gemeinden.

Die sind im Übrigen ja auch erfindungsreich, wenn es um die Kreisumlage geht. Da werden nicht gemachte Schulden flugs zu Guthaben umdeklariert – wenn‘s man so einfach wäre.

Die Kreise, die ja praktisch ohne eigene Einnahmen dastehen, sind als Kostgänger der Städte und Gemeinden in einer besonders misslichen Lage. Wiees einem eben ergeht, wenn man denen, die ohnehin wenig haben, davon auchnoch etwas abknöpfen will. Insofern ist der Erfindungsreichtum in den Stadt- und Gemeinderäten, bei Bürgermeistern und Kämmerern hinsichtlich einer möglichen Absenkung des Hebesatzes der Allgemeinen und der Differenzierten Kreisumlage schon verständlich. Folgen sollten wir diesen Planspielen allerdings nicht. Zumal sich ja auch die Zahlen inzwischen so weit verändert haben, dass eine Absenkung des Satzes der Allgemeinen Kreisumlageunseres Erachtens nach nicht in Betracht kommen kann. Die Zielvereinbarungs-koalitionäre, insbesondere der Fraktionsvorsitzende der FDP, sprechen jetzt nebulös von „notwendiger Verringerung von Standards“ bei den Leistungen, die der Kreis für seine Bürgerinnen und Bürger erbringt. Soweit klingt das ja noch ganz harmlos, aber was ist denn damit wirklich gemeint? Wollen Sie demnächst noch größere Gruppen in den Kindertageseinrichtungen? Wollen Sie bei Hilfen zur Erziehung sparen? Wollen Sie Heimunterbringung „light“ mit weniger Standards bei der Ausstattung der Einrichtungen oder beim Personal?Dagegen werden wir erbittert Widerstand leisten – darauf können Sie sich schon mal verlassen!

Im Bereich der Differenzierten Kreisumlage hat sich in 2011 und 2012 herausgestellt, dass unsere Vermutung, dass die „stille Reserve“, die wegen desWegfalls der sog. „Spitzabrechnung“ im Bereich der ambulanten Familienhilfen und der Heimerziehung in den Jugendamtshaushalt eingestellt wurde, zu großzügig bemessen war. Die Städte und Gemeinden erhalten dieses Geld zwarzurück, aber doch mit einer zeitlichen Verzögerung von über einem Jahr. Wir sind daher der Auffassung, dass dieser Betrag für 2013 deutlich geringer angesetzt werden kann als im Haushaltsplanentwurf vorgesehen und insofern eine Reduzierung des Hebesatzes der Differenzierten Kreisumlage von 18,89 auf 18,59 Prozentpunkte erfolgen kann und schließen uns in diesem Punkt dem Antrag der SPD-Fraktion an.

Folgen können wir der SPD auch bei dem Gedanken, die finanzielle Situation des Kreises durch die Wiedereinführung der Jagdsteuer – wenn auch geringfügig – zu verbessern. Einem entsprechenden Prüfauftrag sollten sich auch die anderen Fraktionen nicht verschließen. Wir hätten uns allerdings auchdie sofortige Wiedereinführung vorstellen können, da nach unseren Informationen die Ersparnis auf Seiten der Jägerschaft deutlich höher ausfällt als die Belastungen aus der Übernahme zusätzlicher Verpflichtungen. Wie man heute der Presse entnehmen kann, denken andere Kommunen bereits an die Einführung einer „Pferdesteuer“, da sind der Phantasie offenbar keine Grenzen gesetzt. Soweit wollen wir gar nicht gehen, die Wiedereinführung der Jagdsteuer wäre allerdings durchaus wünschenswert.

Beratungsunternehmen scheint es ja derzeit auch nicht besonders gut zu gehen, zumindest scheinen dass die Zielvereinbarungspartner zu glauben. Im letzten Jahr haben sie noch das Unternehmen, das den Kreis bei Pro SiWi beraten hat ‚rausgekegelt‘, jetzt wollen sie die Kegel wieder aufstellen und dafür 75.000 Euro locker machen. Und damit nicht genug. Jetzt sollen Unternehmensberater aus dem Universitätsbereich die Einführung einer Kostenleistungsrechnung in der Kreisverwaltung begleiten – für umsonst machen die das sicher nicht, die freuen sich höchstens über eine Steigerung ihrer Drittmittelquote aus dem Kreishaushalt. Ich kann ja verstehen, dass das Zahlenwerk eines nach NKF-Regeln erstellten Haushalts schwer zu verstehen und nachzuvollziehen ist, aber da gibt es sicher andere Möglichkeiten, Ihnen dabei Nachhilfeunterricht zu geben.

Beim nächsten Posten in ihrem Beschlussvorschlag verzichten sie zwar auf die Benennung einer externen Begleitung bei der Aufdeckung möglicher Doppelstrukturen im Bereich der Jugend- und Sozialverwaltung, aber ohne diese wird es kaum gehen. Dass sie mit den Ergebnissen der IMAKA-Studie nicht zufrieden sind – vor allem was die Stelleneinsparpotentiale betrifft – ist nachvollziehbar, aber deswegen noch eine weitere Untersuchung in Auftrag geben zu wollen ist 1. überflüssig und 2. teuer.

In der Debatte ist auch die Verkehrspolitik angesprochen worden. Herr Sittler (Fraktionsvorsitzender der SPD), ich wünsche Ihnen ein langes Leben, aber die Sorge, dass bis zu dem hoffentlich in weiter Ferne liegenden Zeitpunkt wo danndoch das Ende kommt, irgendetwas von einer Fernstraße von der Leimstruth bis nach Frankenberg zu sehen sein, die brauchen Sie wohl nicht zu haben. Wir sind unseres Erachtens alle gut beraten, wenn wir uns auf die Erhaltung und Ertüchtigung des vorhandenen Straßennetzes konzentrieren und dem Schienenverkehr sowohl im Bereich der Personen- als auch der Güter-beförderung einen höheren Stellenwert beimessen würden.

Der Kreishaushalt 2013 ist durch Entscheidungen, die der Kreistag im Laufe des Jahres 2012 getroffen hat bereits erheblich vorbelastet:beschlossen wurde z. B. die Einrichtung eines Gewerbeflächenfonds in den 2013 500.000 Euro fließen, ein Darlehen an die Telekommunikations-gesellschaft Südwestfalen das 2013 mit 1,5 Millionen Euro bedient werden muss und die Einrichtung des Fonds für den u3-Ausbau der Kitas in Höhe von 4 Millionen Euro (netto: 2,6). Beim u3-Ausbau bekennen wir uns „mit-schuldig“ – und hoffen, dass damit dem Rechtsanspruch ab 1.8.2013 Rechnung getragen werden kann. Für den Grundstücksfonds hat der Kreis aber eigentlich kein Geldübrig und wenn man es genau nimmt, für die anderen Positionen auch nicht. Bei der Telekommunikationsgesellschaft kommt hinzu, dass inzwischen unseresErachtens (die CDU in Netphen hat ja wohl ähnliche Sorgen) berechtigte Zweifel angebracht werden müssen, ob damit die notwendige Verbesserung der informationstechnologischen Versorgung in den kleineren Städten und Gemeinden und deren Ortsteilen wirklich erzielt werden kann.Die Ausgaben für die genannten Bereiche lassen sich nur rechtfertigen, wenn die damit verbunden Erwartungen sich auch erfüllen und insofern bin ich wieder am Anfang: der „schönen Bescherung“.

Ich fasse zusammen und erkläre:

1.Wir werden der Absenkung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlageauf 39,90 Prozentpunkte nicht zustimmen.

2.Die Festsetzung des Hebesatzes für die Differenzierte Kreisumlage auf 18,89 Prozentpunkte lehnen wir ab.

Nachtrag: Natürlich hat die Mehrheit des Kreistages der Absenkung des Hebesatzes gem. Ziffer 1 und der Beibehaltung des Hebesatzes gem. Ziffer 2 zugestimmt.