Haushaltsrede zum Haushalt 2014 des Kreis Siegen-Wittgenstein

Kreistag

In den vergangenen Jahren waren in der der Kreistagssitzung vorausgehenden Sitzung des Personal- und Finanzausschusses immer schon Ansatzpunkte dafür zu finden, wie sich die anderen Fraktionen und dabei insbesondere die „Zielkoalitionäre“ zum Entwurf des Haushaltsplans verhalten würden. Davon war diesmal allerdings nichts zu spüren. Erst heute werden wir mit einer Tischvorlage konfrontiert, die eine Absenkung der Kreisumlage um 0,4 Prozentpunkte und den Verzicht auf die Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung der durch das „Einheitslasten-ausgleichs-Änderungsgesetz (ELAG)“ auf den Kreis zukommendenBelastung von rd. 1,5 Millionen Euro.

Nach dem Entwurf des Haushaltsplans des Kreises für das Jahr 2014 soll dieser mit einem Defizit von über 10 Millionen Euro abschließen. Das wäre zwar etwas weniger als die über 12 Millionen, die zunächst angenommen wurden, aber doch immer noch ein erklecklicher Betrag. Zum Haushaltsausgleich soll die sog. „Ausgleichsrücklage“ in Anspruch genommen werden – eine freundliche Umschreibung der Tatsache, dass in derGrößenordnung von über 10 Millionen Euro neue Schulden gemacht werden müssten.

Da der Kreis über keine eigenen Einnahmequellen verfügt, müsste zum Haushaltsausgleich eigentlich die Allgemeine Kreisumlage herangezogen werden, deren Hebesatz dann nicht bei – wie jetzt vorgesehen – 39,9% verharren dürfte, sondern auf rund 42,5% 1ansteigen müsste. Bisher habe ich noch nicht vernommen, dass irgendjemand die Absicht hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen und in Anbetracht der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse werden wir uns hüten, einen solchen Antrag zu stellen. Aber wir alle gehen dem Problem höchstens für dieses Jahr aus dem Weg. Der Haushalt 2013 wird nach Aussage des Kämmerers mit einem Defizit zwischen 6 und 7 Millionen abschließen, die über 10 Millionen für 2014 hinzugerechnet und im Hinterkopf behalten, dass demnächst eine Neubewertung des Kreisvermögensbevorsteht, dann wird schnell klar, dass ein solcher Griff in den Schuldentopf kaum noch einmal möglich sein dürfte.

Wir können die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ja verstehen, die meinen, angesichts der höheren Umlagekennziffern sei eine Absenkung der Kreisumlage geboten. Aber bei entsprechender Würdigung der gerade genannten Zahlen sollte klar sein, dass man sich in den Städten und Gemeinden freuen sollte, dass der Hebesatz der Allgem. Kreisumlage nicht erhöht wird und der Hebesatz der Differenzierten Kreisumlage zumindest in den Prozentpunkten sogar abgesenkt werden kann.

Die finanzielle Lage der Städte und Kommunen ist bundesweit alles andere als rosig. Allein in NRW liegt der Schuldenstand aller Kommunen bei rd. 58 Milliarden Euro. Ohne eine grundlegende Änderung zumindest in der Verteilung des gesamtstaatlichen Steueraufkommens zu Gunsten der Kommunen ist eine Umkehr dieser Spirale hin zu immer höheren Schulden nicht zu schaffen. Nach unserer Auffassung ist darüber hinaus eine Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer, die 2Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und Änderungen im Erbschaftssteuerrecht zwingend geboten und im Bundestagswahlkampf haben ja auch andere Parteien diese Position zumindest teilweise geteilt. Übrig geblieben ist davon im Koalitionsvertrag allerdings –leider – nur wenig, so dass der finanzpolitische Balanceakt in den Städten und Gemeinden auch in den nächsten Jahren weiter gehen wird.

Wir haben zum Haushalt 2014 zwei Anträge eingebracht auf die ich kurz eingehen möchte. Wir lehnen die Ausweitung um 6 Stellen beim Stellenplan ab weil wir der Auffassung sind, dass mit den durch Stellenumwidmungen in 2014 wieder zu besetzenden 12,5 Stellengenügend Spielraum besteht, um unabweisbare Mehrbedarfe in den Dezernaten – z. B. im Bereich des Jugendamtes –abzudecken. Ein Verzicht auf die Einrichtung zusätzlicher Stellen wäre auch ein Signal an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, das zeigt, dass der Kreis auch im Personalbereich willens ist, die Ausgaben nicht ins Uferlose steigen zu lassen. Wir freuen uns natürlich, dass inzwischen auch von CDU und FDP ein entsprechender Antrag vorliegt und machen dabei noch nicht einmal ein Urheberrecht geltend.

Bei der Zuführung zum Gewerbeflächenfonds hielten wir einen Betrag von 200.000 Euro im Jahr 2014 für hinreichend. Da in der neuestenVersion des Haushaltsplanentwurfs der Kreis selbst eine Korrektur des Betrages vorgenommen hat und nunmehr nur noch 250.000 Euro für diesen Zweck eingestellt sind, ist unser Antrag in der 3 Sache erledigt und wir werden diesen auch nicht mehr zur Abstimmung stellen.

Beide Maßnahmen zusammen ergeben nur minimale Einsparungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, sie haben sicher mehr symbolischen Charakter, aber es handelt sich immerhin um Einsparungen und nicht um weitere, zusätzliche Ausgaben. Auf weitere, konkrete Sparvorschläge sind wir wirklich gespannt.

Die von CDU, FDP und UWG beantragte Absenkung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlage auf 39,5 % lehnen wir ab, ebenso diebeantragte Streichung der Sonderumlage zur Deckung der Kosten aus dem ELAG. Für die Mindereinnahme des Kreises in Höhe von rd. 3,2 Millionen Euro werden – außer der auch von uns befürworteten Deckelung des Stellenplans, die rd. 350.000 Euro „bringen“ dürfte – nur Luftbuchungen angeboten und letztlich eine erhöhte Inanspruchnahme der sog. “ Ausgleichsrücklage“ in Kauf genommen. Der Kämmerer hat für die – vom Verfassungsgericht und nicht von irgendwelchen Berufsverbänden verfügte – Umsetzung der Besoldungserhöhung 2014 auch für dieBeamtinnen und Beamten im gehobenen und höheren Dienst eine Rücklage gebildet und das ist ein Gebot einer transparenten und wirklichkeitsnahen Haushaltsführung. Die Streichung dieser Rücklage - die mit Sicherheit gebraucht wird, nur die Höhe ist noch unklar – bedeutet nichts anderes, als auch dafür weitere Schulden aufzunehmen. Dafür werden Sie mit unserer Zustimmung nicht rechnen können.

ELAG und Abundanzumlage

Aus dem sog. „Einheitslastenausgleichs-Änderungs-Gesetz“ erhalten dieStädte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein 2014 insgesamt rd. 10 Millionen Euro zurück, die ihnen vom Land in den vergangenen Jahren zu viel abgeknöpft worden sind. Der Kreis hingegen muss Nachzahlungen in Höhe von rd. 2,3 Millionen leisten, die er sich in einem gesonderten Umlageverfahren von denihm angehörenden Kommunen zurückholen will – was bleibt ihm auch anderes übrig. Abzüglich der vorhandenen Rücklagen für diesen Fall bleiben 1,5 Millionen übrig. Auf der einen Seite rd. 10 Millionen auf der anderen rd. 1,5 Millionen – da sollte sich der Aufschrei in den Städten und Gemeinden doch in Grenzen halten.

Die grandiose Idee, noch nicht völlig verarmte Städte und Gemeinden zueinem Solidarbeitrag für diejenigen, die den Status „völlig verarmt“ bereits erreicht haben, heranziehen zu wollen hat schon Züge eines absurden Theaters. Selbst die letztlich erfolgte Halbierung des Gesamtbetrages ändert an unserer grundsätzlichen Kritik nichts. Eine Lösung der strukturellen Probleme in der Finanzierung der kommunalen Gebietskörperschaften ist auf diesem Weg jedenfalls nicht zu erreichen. Wir können denen, die gegen diese Politik auf juristischem Weg vorgehen wollen, nur Glück und Erfolg wünschen. Und Glück und Erfolg wünschen wir Ihnen allen in den bevorstehenden Feiertagen und natürlich auch im kommenden Jahr!