Antrag: Öffnung des Bürgerbüros einem Samstagen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die Fraktion „ Die Linke“ stellt gemäß den Regularien der o.g. Geschäftsordnung folgenden Antrag für den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 02.10.2019:
Der Rat der Stadt Hilchenbach beschließt folgende Beschlussfassung:
1. Der Bürgermeister der Stadt Hilchenbach wird beauftragt zukünftig das Bürgerbüro an jeweils einem Samstag im Monat in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr zu öffnen und personell nach seiner Maßgabe auszustatten.
2. An dem folgenden Freitag nach einem geöffneten Samstag soll das Bürgerbüro zum Ausgleich geschlossen bleiben.
3. Die zusätzlichen Öffnungszeiten sollen zunächst für ein Jahr angeboten werden. Innerhalb dieser Zeit sollen die Kundenzahlen protokolliert und nach einem Jahr ausgewertet werden. Anschließend entscheidet der Rat, ob das Angebot verlängert werden soll.
Begründung
1. Grundsätzliches
In der Kommunalverwaltung zählt neben dem Dienstleistungsgedanken die Bürgerfreundlichkeit. Zwar bietet die Stadtverwaltung bereits einen erweiterten Dienstleistungsdonnerstag bis 18:00 Uhr an, jedoch ließe sich das Angebot durch die Möglichkeit an einem Samstag das Bürgerbüro aufzusuchen weiter ausbauen. Immer mehr Menschen sind unter der Woche so ausgelastet, dass die Pflichtbesuche beim Bürgerbüro nicht immer möglich sind. Hier würde ein zusätzliches Samstagsangebot eine weitere Alternative darstellen.
Zudem vertreten wir die Auffassung, dass jedes geöffnete Lokal, und sei es eine öffentliche Behörde, auch minimal zu Belebung des Marktplatzes beitragen könnte.
Eine Frequentierung des Bürgerbüros an Wochenenden setzt natürlich voraus, dass das neue Angebot auch im Web und im Amtsblatt regelmäßig bekanntgegeben würde. Zudem sollte es sich um einen feststehenden Samstag im Monat handeln (z.B. jeder 1. Samstag im Monat), da man sich einen feststehenden Termin eher merken kann.
Bei festlichen Anlässen in Hilchenbach, bei den das Rathaus aus anderem Anlass besetzt ist, ließe sich die Möglichkeit vielleicht variieren.
2. Personalbedarf und Tarifrecht
Personell entsteht durch die ausgleichende Schließung eines Freitags kein personeller Mehrbedarf. Auch unter Berücksichtigung der Mitarbeiterzufriedenheit sollte die Maßnahme durchführbar sein. Gegenüber des einmaligen Dienstes an einem Samstag im Monat steht die Möglichkeit über ein „langes Wochenende“ zum Ausgleich in der kommenden Woche zu verfügen. Wobei hier natürlich eine Verrechnung 1:1 erfolgen sollte. Sprich der Bedienstete müsste evtl. noch über ein weiteres Stundenguthaben verfügen um einen ganzen Arbeitstag auszugleichen.
Arbeits- und Tarifrechtlich stellt die Öffnung an Samstagen kein Problem dar. § 6 TVöD lässt ausdrücklich die Erweiterung auf eine Sechstagewoche zu wenn in einem vorgesehen Ausgleichszeitraum der Arbeitstag vollständig ausgeglichen wird.
3. Kostendeckung
Personell entstehen keine weiteren Kosten. Die Beschäftigten haben durch die Tätigkeit an Samstagen zunächst keinen Anspruch auf Zeitzuschläge. Dieser Anspruch würde gemäß § 8 TVöD erst bei einer zeitlichen Überschreitung nach 13:00 Uhr entstehen.
Durch die Ausgleichsmöglichkeit in der folgenden Woche würden auch keine Überstunden und deren Zuschläge notwendig.
Letztendlich würden ausschließlich Strom- und Heizkosten anfallen, die wir für Vertretbar halten.
Gez.
Sven Wengenroth