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Antrag: kindgerechten Unterbringung von hier lebenden und zukünftigen Flüchtlingskindern

Rat Hilchenbach, Katrin Fey (Fraktion 2.0)

Antrag gemäß §8 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilchenbach zur kindgerechten Unterbringung von hier lebenden und zukünftigen Flüchtlingskindern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion 2.0 stellt gemäß den geltenden Regularien der Stadt folgende Beschlußfassung des Rates der Stadt Hilchenbach:

1. Aktuell hier lebende minderjährige Flüchtlingskinder werden gemeinsa mit den Sorgeberechtigten aus der Notunterkunft Dahlbruch ausqartiert und entsprechend schulnah untergebracht.

2. Zukünftig werden minderjährige Flüchtlingskinder und ihre Sorgeberechtigten vorrangig behandelt und außerhalb der Notunterkunft dezentral untergebracht.

3. In der Notunterkunft Dahlbruch werden grundsätzlich keine minderjährigen Kinder mehr untergebracht.

4. Kinder werden unabhängig des Aufenthalttitels und der behördlichen Zuständigkeit in geeigneten Wohnungen untergebracht.

Begründung:

Der Antrag beruft sich insbesondere auf die geltende Kinderrechtskonvention der UNICEF, welche im Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde und im April 1992 in diesem Land in Kraft getreten ist.

Sie beinhaltet maßgeblich den Schutz aller Kinder, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Ethnie, soziale Herkunft, Vermögen oder Status der Eltern. Besonders Artikel 3, Abs. 1 verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Dies gilt für öffentliche und private Einrichtungen. Kinder genießen besonderen Vorrang, um angemessene Lebensbedingungen und Unterhalt zu sichern. Auch die europäische Grundrechtcharta verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU alle Maßnahmen, die ein Kind betreffen, als vorrangige Erwägung heranzuziehen (Art.24, Abs.2, GRC).

In der Notunterkunft Dahlbruch leben Kinder allerdings in vollkommen kinderfeindlicher und trostloser Umgebung auf. Es gibt keinen Spielraum oder Raum zum Rückzug, keine Lernhilfen, keine Fördermöglichkeiten, keine pädagogischen Anreize. Der Schulhof, der im Sommer als Ausweichmöglichkeit genutzt werden kann, ist im Winter keine Alternative. Es fehlt für Kinder ein Spielzimmer mit der nötigen kindgerechten Einrichtung.

Oftmals steht für die gesamte Familie nur ein Raum zur Verfügung und das über Monate hinweg. Die Zimmer sind ohne fließend Wasser und die Gemeinschaftsküche ist in einem hygienisch unappetitlichem Zustand, wozu auch Schädlinge beitragen. Grundsätzlich ist es nicht vorhersehbar, wie lange ein Asylverfahren oder ein Widerruf dauert. Müssen benötigte Papiere bei der Botschaft beantragt werden, die zur Ausreise nötig sind, kann auch das lange dauern-Monate oder Jahre bleiben Flüchtlingskinder in ungeklärter Situation. Für uns mag das keine lange Zeit sein-sie ist es aber für Kinder. Zu der belastenden unklaren Perspektive, kommt ein Lebensumfeld, was das Kind grundsätzlich benachteiligt.

Weder hat es den nötigen Ruhe-oder Lernraum noch die angemessene Förderung. Auch der wichtige Schutz gegen Übergriffe kann nicht gewährleistet werden. In der Vergangenheit wurden Kinder durch andere Mitbewohner belästigt und verängstigt.

Dies geht soweit, dass nächtliche Toilettengänge zu den außerhalb liegenden Toiletten unterlassen werden. Je nach Gewaltpotential der Bewohner ist die Sicherheit der Kinder gefährdet. In letzter Zeit drangen auch unbekannte, fremde Männer in das Gebäude ein, randalierten und verbreiteten Angst und Schrecken.

Der Kinderschutz sollte aber unserer Meinung nach absolute Priorität haben. Eine Gefährdung des Kindeswohl ist für unsere Fraktion nicht hinnehmbar.

Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, sondern Kinder!

Um allen hier ankommenden und lebenden Kindern kindgerechte Lebensbedingungen zu ermöglichen, beantragen wir deshalb, diese Familien oder alleinerziehende Elternteile konsequent bevorzugt zu behandeln und in dezentralen Wohnraum in Schulnähe unterzubringen. Bildung muss für alle Kinder zugänglich sein, angemessene Schulwege sind in Kauf zu nehmen. Kindern sollte soweit als möglich „Normalität“ ermöglicht und Sicherheit geboten werden. Sie sollen möglichst unbelastet aufwachsen und einer Kindeswohlgefährdung ist präventiv entgegenzuwirken.

Die Wohnraumverteilung soll Kinder in besonderer Weise berücksichtigen, so dass Not- und Gemeinschaftsunterkünfte Erwachsenen vorbehalten bleiben.

Wir hoffen auf eine Wende in der aktuellen Wohnraumpolitik und ein Umdenken zum Wohle der Jüngsten und Schutzbedürfdigsten.

https://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf

https://www.unicef.de/blob/137704/053ab16048c3f443736c4047694cc5d1/studie--kindheit-im-wartezustand-data.pdf

https://www.unicef.de/informieren/projekte/europa-1442/deutschland-1554/fluechtlingskinder/98614

gez. Katrin Fey