Anfrage: Anwendung der Beschäftigungsduldung § 60 d AufenthG

Katrin Fey / Kreistag Siegen-Wittgenstein

Anfrage gemäß § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 03.03.2021.

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

aufgrund eines öffentlich gewordenen Brandbriefes eines ehrenamtlichen Integrationshelfers, der auch in der örtlichen Presse aufgenommen wurde, möchte die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen beantwortet haben:

Sachstand:
Am 01.01.2020 wurde die Regelung zur Duldung von Geflüchteten neu gegliedert und seit diesem Tag ist dort auch die sog. „Beschäftigungsduldung“ geregelt. Neben der Duldung aus humanitären oder persönlichen Gründen, ist es möglich eine Beschäftigungsduldung von 30 Monaten zu erteilen. Das Gesetz tritt am 31.12.2023 wieder außer Kraft.

Laut Integrationsminister Stamp verdienen „Menschen, die sich bereits über eine längere Zeit bei uns aufhalten, hier Fuß gefasst haben, sehr gut integriert sind und im Wesentlichen auf eigenen Beinen stehen, (...) eine reele Chance auf Rechtssicherheit. Sie weiter im Schwebezustand zu halten oder abzuschieben, ist menschlich nicht in Ordnung und volkswirtschaftlich falsch.“ Insbesondere die ungeklärte Identität und die nach Gesetzestext „erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung“ sind ein Ermessensspielraum, der zu Gunsten des Antragsstellers/der Antragsstellerin genutzt werden soll.

Da wir als LINKE grundsätzlich eine wohlwollende Prüfung und ein Ende von Kettenduldung fordern, möchten wir diesen bekannt gewordenen Hilferuf nutzen, um die Umsetzung des neuen Gesetzes zu prüfen:

  1. Wie viele Menschen aus welchen Ländern haben seit Inkrafttreten des Gesetzes § 60 d AufenthG Beschäftigungsduldung beantragt?
  2. Wie viele Menschen haben diese gestattet bekommen? War die Gestattung jedes mal vollumfänglich 30 Monate?
  3. Wie viele Anträge auf Beschäftigungsduldung wurden aus welchen Gründen abgewiesen?
  4. Werden Geflüchtete durch die Kreisverwaltung bei der möglichen Inanspruchnahme dieser Form der Duldung konstruktiv beraten?
  5. Wie lautet die Weisung des Landrates an seine Verwaltung bei möglichen Ermessensspielraum, z.B. der ungeklärten Identität?
  6. Wie viele Duldungen wurden 2020 aus humanitären oder persönlichen Gründen erteilt?

DIE LINKE im Kreis Siegen-Wittgenstein bittet um zeitnahe Beantwortung der Anfrage. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ullrich-Eberhardt Georgi
Fraktionsvorsitzender

Ingo Langenbach
Fraktionsgeschäftsführer