Anfrage: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK)

Ingo Langenbach M.A., Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion DIE LINKE im Kreis Siegen-Wittgenstein bittet Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule, Weiterbildung und Sport am 29.09.2020 und des Kreistages am 02.10.2020 aufzunehmen.

Anfrage:

Die Fraktion DIE LINKE im Kreis Siegen-Wittgenstein bittet um die Beantwortung folgender Fragen zur weiteren Beratung zur Sitzung des Ausschusses Schule, Weiterbildung und Sport am 29.09.2020:

1. Beabsichtigt der Kreis Siegen-Wittgenstein Zuschüsse aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) zur Sanierung von Liegenschaften in kommunaler Trägerschaft zu beantragen?

2. Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen, welche Sanierungsprojekte in welchem Umfang mit den Bundeszuschüssen gefördert werden könnten?

3. „Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielen eine Rolle.“1 Welche Sanierungsprojekte können das auf Kreisebene sein?   

Zur Begründung:

Die Fraktion DIE LINKE im Kreis Siegen-Wittgenstein sieht in der Möglichkeit Bundeszuschüsse  aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) bis zum 30. Oktober 2020 zu beantragen eine gute Gelegenheit, mit Hilfe dieser Zuschüsse kreiseigene Schulen und Sportstätten in kreiseigener Trägerschaft für die anspruchsvollen Aufgaben und Ansprüche in den nächsten Jahren „fit“ zu machen.     

Sachdarstellung:

„Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 stellt der Bundestag weitere 600 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) zur Verfügung.
Um dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag die Mittel für das SJK-Programm aufgestockt. Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt liegen. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.
Die Mittel sollen in zwei Tranchen zum Einsatz kommen: Einmal beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung also nicht erforderlich!
Weitere 400 Millionen Euro stehen für den Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2021 ist geplant, dass der Haushaltsausschuss die Projekte für diese zweite Tranche im I. Quartal 2021 beschließt. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekundungen  aktualisiert erneut einreichen.“2

Ullrich Georgi, Fraktionsvorsitzender

Ingo Langenbach, Fraktionsgeschäftsführer

1https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/08/sanierung-kommunaler-infrastruktur.html (abgerufen am 10.09.2020, 10:30 Uhr)

2 s.o.

 

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