ANFRAGE zur Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2022 (öffentlicher Teil) - Goetheplatz

Thorsten Fischer, StV für DIE LINKE. in Bad Berleburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Fuhrmann,
Im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2022 wurden von mir hier nachfolgend nochmals
aufgeführte Fragen gestellt, welche unter Punkt 18.3. der vor genannten Versammlung durch die Verwaltung
beantwortet wurden.
1. Ist die Baumaßnahme „Vitualisierung Goetheplatz“ nunmehr Schluß gerechnet worden ? Wenn ja:
Wie hoch ist die ungeprüfte Abrechnungssumme aller der gesamt Maßnahme betreffenden Schluß
abgerechneten Leistungen / aller Schlußrechnungen ? Sind die Schlußrechnungen im gesamten
auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft worden ? wenn ja: Mit welcher geprüften
gesamten Schlußrechnungssumme schließt die Maßnahme nunmehr ab ? Wie hoch ist von der
geprüften oder ungeprüften Schlußrechnungssumme der förderfähige Anteil / Betrag ?
2. Sind bis heute Fördergelder seitens der Stadt abgerufen worden ? Wenn ja: In welcher Höhe ?
3. Sollen die Mißstände in der Planung und Umsetzung (wie teilweise schon bis heute festgestellt und
zugestanden) korrigiert werden ? Wenn ja: Bis wann sollen die Mißstände behoben werden ? / Wie
hoch sind die hierfür zu veranschlagenden Kosten ? / Wer bezahlt bzw. trägt die hierfür
entstehenden Kosten ?
Im Zuge der Stadtverordnetenversammlung (öffentlicher Teil) am 02.11.2022 bitte ich nunmehr um
Beantwortung meiner Fragen im öffentlichen Teil wiie folgt:
Hat sich bis Heute der Sachstand hinsichtlich der Fragestellung zur Stadtverordnetenversammlung
vom 23.05.2022 wie oben aufgeführt geändert, wenn ja wie ?
Insbeondere zu Frage 3 (s.o.) ergänzend:
Hierzu wird auch auf meine Anfragen zum Haupt- und Finanzausschuss am 18.03.2021 „Baumaßnahme
Goetheplatz hier: Barrierefreiheit / Blindenleitstreifen (Bodenindikatoren) verwiesen
Der Blindenleitstreifen / -leitsytem ist augenscheinlich wie angelegt kaum tauglich und durch sehbehinderte
Menschen kaum nutzbar, zumindest weißt die Ausführung nicht unerhebliche Schwachstellen auf. Wurden
die Schwachstellen nunmehr abschließend erfasst und analysiert ? Sollen die Schwachstellen in der
Ausfügrung des Blindenleitstreifens / -leitsystems nunmehr beseitigt werden ? Wenn ja: Wann und
wer trägt hierfür die Kosten ?
Bei ausreichender Protokollierung wird auf eine gesonderte schriftliche Beantwortung verzichtet.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Thorsten Fischer