Antrag: Einhaltung des Konnexitätsprinzips

Rat Netphen, Ekkard Büdenbender

Beschlussvorschlag

Die Stadt Netphen wird angewiesen, Bund und Land umgehend aufzufordern, den Kommunen das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen, das zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigt wird. Der strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist Folge zu leisten.

Zusätzlich beantragt die Stadt Netphen beim Bund und Land eine Überprüfung der Lastenverteilung zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen.

Begründung

Sowohl das Grundgesetz, als auch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dieses beinhaltet einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf eine aufgabenangepasste Finanzausstattung.

Jedoch entziehen sich Bund und Land seit vielen Jahren ihrer Pflicht, die Kommunen angemessen finanziell auszustatten. So ist auch die vielfach beklagte verheerende Finanznot der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf ein strukturelles Einnahmenproblem zurückzuführen, und nicht auf die Unfähigkeit der Kämmerer und Räte. Auch in Netphen reicht das Geld nicht mehr aus, um die grundlegenden Bedarfe zu decken. Auch hier wird wohl kaum jemand dem Kämmerer die Schuld für die Misere anlasten wollen.