Anfrage: Ermäßigte Hundesteuer

Rat Siegen, Martin Gräbener + Peter Schulte

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 25.03.2015

Ermäßigte Hundesteuer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Hundesteuersatzung der Stadt Siegen in ihrer aktuellen Fassung vom April 2010 sieht in § 4 eineSteuerermäßigung um 50 % für einkommensschwache Personen vor. Als Bezugsgröße für die Bedürftigkeit wird dort das seit längerem nicht mehr existierende Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angeführt. Dazu hätte die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen:

1.Welche Sozialleistungen benutzt die Verwaltung derzeit anstelle des BSHG als Grundlage für die Prüfung der Ermäßigungsberechtigung?
2.Welchen Betrag nimmt die Verwaltung derzeit als Einkommensgrenze für den Erhalt der Ermäßigung an und wie berechnet sich dieser?
3.Ist es richtig, dass die Verwaltung derzeit an einer Neufassung der Hundesteuersatzung arbeitet?
4.Ist es weiterhin richtig, dass die Verwaltung darin eine Streichung der Ermäßigung für einkommensschwache Hundehalter vorsieht, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Martin Gräbener, Fraktionsvorsitzender
Peter Schulte, Fraktionsgeschäftsführer
Fraktion im Rat der Stadt SiegenRathaus