Airbnb in Siegen

DIE LINKE. Ratsfraktion Siegen

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften am 24.08.2023

 

 

Betreff: Airbnb in Siegen

 

 

 

Anfrage:

1. In welchem Umfang wird in der Stadt Siegen privater bzw. gewerblicher Wohnraum über das Internet-Portal Airbnb angeboten?

2. Sind die Airbnb-Vermietungen von Wohnraum in der Stadt Siegen gewerblich und steuerlich erfasst?

 

Bezug:

Artikel „Wer bucht eigentlich ein Airbnb in Siegen?“ Siegener Zeitung, Mittwoch, 19. Juli 2023, Seite 6

Darin die Aussagen eines Vermieters: „Ursprünglich war das ja die Idee von Airbnb“, … „dass man ein Zimmer vermietet und selbst dort wohnt“

… und der Siegener Zeitung: „Etwa zehn Tage im Monat vermietet er das Zimmer“

… und weiter: „(Name des Vermieters) nimmt ungefähr 35 Euro für eine Nacht. Damit bekommt er ungefähr die Hälfte der Miete wieder rein. Airbnb ist mancherorts in der Kritik und in Berlin ist es verboten, über Airbnb eine Wohnung ohne Genehmigung zu vermieten. Der Grund: Es gibt dort ohnehin Wohnungsmangel und für viele ist es lukrativer, die Zimmer kurzfristig zu vermieten als dauerhaft.

(Name des Vermieters): `Die Kritik ist auf jeden Fall berechtigt, aber in Siegen gibt es keine Wohnungsnot und ich nehme niemand eine Wohnung weg´ “

 

Hintergrund:

Das Internet-Portal „airbnb“ ermöglicht sowohl Eigentümern als auch Mietern von Wohnraum eine flexible Vermietung von Zimmern bzw. Wohnungen über den globalisierten Markt.

Daraus entsteht in vielen Fällen eine Kette von Kurzzeitvermietungen. Wohnraum wird dadurch dem kommunalen Angebot entzogen, für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune teurer und schlechter verfügbar.

 

Gez. i.A. Melanie Becker (Fraktionsgeschäftsführerin)