Anfrage: Dichtheitskontrollen privater Abwasserleitungen

Rat Siegen, Martin Gräbener + Peter Schulte

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 22.05.2013

Dichtheitskontrollen privater Abwasserleitungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Der Landtag NRW hat im Februar 2013 entschieden, dass die bisherigen Fristen für die Durchführung von Dichtheitskontrollen privater Abwasserleitungen in NRW nur noch in Wasserschutzgebieten beibehalten werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Gibt es im Stadtgebiet Haushalte, die in Wasserschutzgebieten liegen, wenn ja, wo und wie viele?
2. Plant die Verwaltung, darüber hinaus, in ihrer örtlichen Kompetenz liegende, Fristen für die Dichtheitskontrollen für andere , nicht in Wasserschutzzonen liegende, Gebiete in Siegen vorzuschreiben, wenn ja, für welche und mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Martin Gräbener, Fraktionsvorsitzender
Peter Schulte,stv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion im Rat der Stadt Siegen