Anfrage: finanzielle Zuwendungen des Landes NRW an die Stadt Siegen in 2016 zur Flüchtingsunterbringung und Flüchtlingshilfe und Integration

Rat Siegen, Martin Gräbener + Melanie Becker

Anfrage gemäß § 8 der GeschO des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Rates am 10.02.2016

Betreffend finanzielle Zuwendungen des Landes NRW an die Stadt Siegen in 2016 zur Flüchtingsunterbringung und Flüchtlingshilfe und Integration

1.Die Landesregierung NRW hat zugesagt, dass an die Kommunen in NRW in 2016 pro Kopf der jeweils zugewiesenen Flüchtlinge 10.000€ fließen soll. Wie groß ist die Zahl der bis heute (Stichdatum 5. Februar) nach Siegen zugewiesenen Flüchtlinge?
2.Wie wurde diese finanzielle Zusage seit Anfang dieses Jahres konkret umgesetzt?
3.Welche finanziellen Zuwendungen durch das Land NRW hat die Stadt Siegen bisher für 2014 und 2015 vor dem Hintergrund der bis Ende 2015 zugewiesenen Flüchtlinge erhalten?
4.Gilt diese Kopfzuweisung auch rückwirkend für die Jahre 2014 und 2015 oder nur für die in 2016 Zugewiesenen?
5.Vor dem Hintergrund des Zuweisungsschlüssels im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt Siegen: Ist das Soll der Stadt Siegen bei der Unterbringung erfüllt, oder zu wieviel Prozent überschritten, oder zu wieviel Prozent nicht erfüllt?
6.Es gibt vielfältige Berichte in der Öffentlichkeit, dass die Zuweisungszahlen im Verhältnis zuden Einwohnerzahlen in vielen Städten der Rhein/Ruhrschiene bei weitem nicht den Sollzahlen entsprechen, diese aber vom Land die finanziellen Zuwendungen zur Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingshilfe auf der Grundlage der Sollzahlen bekommen (haben) und nichtauf der Grundlage der tatsächlichen Zuweisungszahlen. Es gibt mehrere Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein (zB. Stadt Hilchenbach und Weitere), die ihre Sollzahlen übererfüllt haben und trotzdem nicht die entsprechende Finanzhilfe vergleichbar den verschiedenen Rhein/Ruhrstädten bekommen. Die Stadt Hilchenbach und weitere Kommunen des Kreisgebiets, sowie andere Kommunen aus den eher ländlich geprägten Bereichen Südwestfalens überlegen derzeit gegen dieses ungerechte Verfahren des Landes und die Benachteiligung derLandesregierung zu klagen. Beabsichtigt die Stadt Siegen sich vor dem Hintergrund eigener Betroffenheit einer solchen Klage anschließen?
7.Ist die pro Kopf Zuweisung von 10.000€ zur Unterstützung der Stadt Siegen in der Flüchtlingshilfe überhaupt auskömmlich? Wie hoch wird der tatsächliche finanzielle Unterstützungsbedarf der Stadt Siegen für die derzeitige Zahl der hier zugewiesenen Menschen pro Kopf insgesamt monatlich bewertet?

gez.
Martin Gräbener (Fraktionsvorsitzender)
Melanie Becker (Fraktionsgeschäftsführerin)

Siegen, 5. Februar 2016